Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis zur Vergabe und Ausschreibung von kommunalen Wärmeplänen
Der große Mehrwert des Wärmeplans liegt darin, dass alle Akteure – die Gemeinde, Energieversorger, (Energie-)Unternehmen und die Bürgerschaft – sich mit ihren relevanten Entscheidungen an einem strategischen Fahrplan für die kommenden Jahre orientieren können.
Grundsätzlich stellt der Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung des Umweltministeriums allen Fachplanerinnen und -planern einen standardisierten Lösungsweg zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans vor. Die Anwendung der dort schrittweise beschriebenen Methodik erlaubt eine systematische Erarbeitung der Anforderungen an die Erstellung und Fortschreibung eines kommunalen Wärmeplans nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes (KlimaG BW).
Relevante Planungsgrundlagen zu den Aufgaben im Zuge der Erstellung des kommunalen Wärmeplans, darunter:
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Energie- und Treibhausgasbilanzierung,
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Ausweisung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelheizungen,
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Maßnahmenbeschreibung in der kommunalen Wärmewendestrategie,
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Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz im Zuge der Potenzialanalyse sowie
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Berechnung des zukünftigen Wärmebedarfs von Gebäuden
sollen dem Technikkatalog zur kommunalen Wärmeplanung des Landes entnommen werden. Im Katalog werden wesentliche Technologien zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wärme, mit deren entsprechenden spezifischen Investitionskosten, Preisentwicklungen verschiedener Energieträger und CO2, CO2-Emissionsfaktoren der Strom- und Wärmeerzeugung verschiedener Prozesse sowie Angaben zur Effizienzsteigerung in Gebäuden bereitgehalten. Die im Technikkatalog zur kommunalen Wärmeplanung zusammengetragenen Daten ersetzen die im Handlungsleitfaden genannten „Technikkennzahlen“ in den Fußnoten und beinhalten weitere Planungsgrundlagen für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans.
Weicht eine Planerin oder ein Planer mit ihren Annahmen von den Vorschlägen des Technikkatalogs ab, sollten diese Abweichungen gegenüber der Kommune begründet werden. Kurz- bis mittelfristige Entwicklungen, wie Preisentwicklungen fossiler Energieträger oder z.B. bei Tiefbauarbeiten, können im Technikkatalog im Vorhinein nur schwer abgebildet werden.
Es ist ratsam, das gesamte Planwerk im Zuge der Wärmeplanung als digitalen Zwilling der Kommune anzulegen. Dies ermöglicht eine Integration in die weitere Stadt- und Infrastrukturplanung der Fachabteilungen, Stadtwerke und Planungsbetroffenen. Zudem kann eine solche digitale Lösung der Öffentlichkeit als Informationsportal zugänglich gemacht werden.
Das bereitgestellte Muster-Leistungsverzeichnis kann durch ergänzende Arbeitspakete der kommunalen Verwaltung erweitert, bzw. detailliert werden. Ebenso können Unterpunkte gestrichen werden, wenn vergleichbare aktuelle Ergebnisse bereits vorliegen.
Die Aufstellung des kommunalen Wärmeplans erfolgt unabhängig von Interessen wirtschaftlich orientierter Akteure, v.a. bei der Umsetzung des Wärmeplans.
Bei der Erhebung und Verarbeitung der zu sammelnden Daten sind die Vorgaben an den Datenschutz einzuhalten (siehe hierzu auch § 27 Absatz 5 und § 33 KlimaG BW).
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Kontakt
Bei Fragen zum Leistungsverzeichnis hilft Ihnen Christian Kaiser gerne weiter.
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Leistungsverzeichnis
Hilfestellung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnis für einen kommunalen Wärmeplan.
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Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis zur Vergabe und Ausschreibung von kommunalen
Wärmeplänen
Vertragsmuster Abwärmenutzung
Ein Vertragsmuster für die Abwärmeerschließung aus dem Gewerbe in Wärmenetze und Abwärmenutzung in Abwasserkanälen und Kläranlagen können Sie per Mail anfragen. Diese senden wir Ihnen dann gerne zu.
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Kontakt
Das Vertragsmuster können Sie bei Boris Bartenstein anfragen.