Gebäude nutzen

Hilfreiche Tipps und Handlungsempfehlungen für die kurzfristige und langfristige Anwendung.

Link zur Startseite

Wie Sie öffentliche Gebäude nutzen und ihre Nutzer/innen sensibilisieren können

Um Energiesparen effizient und effektiv zu gestalten, ist es von besonderer Relevanz, auch die Organisation und die Nutzung der öffentlichen Liegenschaften zu bedenken und energiesparend umzugestalten. Wie das gelingen kann, zeigt die KEA-BW mit folgendem Maßnahmenkatalog. Dabei reicht dieser von Themen wie dem Betrieb von Freizeiteinrichtungen bis hin zur richtigen Schulung des Betriebspersonals öffentlicher Einrichtungen. Insbesondere die Sensibilisierung des Personals als Primärnutzer/innen der Gebäude spielt eine entscheidende Rolle, um eine Energieersparnis zu erzielen. Dabei können Sie aus den Handlungsempfehlungen gezielt auswählen, um genau die Schritte zu ergreifen, die für Ihre Kommune besonders sinnvoll sind. Beachten Sie zudem die weiteren Tipps und Checklisten im Downloadbereich.

  • Sie haben Fragen?

    Wenden Sie sich gerne an unser Energiemanagement-Team!

    E-Mail senden

Organisatorische Maßnahmen/Nutzung der Liegenschaften

Durch die nachfolgenden Maßnahmen sollen die Zeitfenster minimiert werden, in denen die Dienstleistungen „warmer Raum“, „beleuchteter Raum“ und „belüfteter Raum“ bereitgestellt werden. 

  • Gebäudenutzung überprüfen

    Überprüfen Sie die tatsächliche (nicht die angemeldete) Nutzung der Gebäude differenziert nach Werktagen, am Wochenende und in den Ferienzeiten. Legen Sie möglichst Gebäudenutzungen zusammen und reduzieren Sie damit die beheizten Gebäude oder Gebäudeteile. Ein Frostschutz ist zu gewährleisten, dieser kann aber durch die Entleerung aller wasserführenden Leitungen und Einrichtungen entfallen. 

  • Beheizung von Sondergebäuden einstellen

    Überprüfen Sie, ob eine Reduzierung oder Stilllegung der Gewächshäuser des Gartenamtes/Bauhofs möglich ist. 

  • Ausschließlich genutzte Gebäudeflächen beheizen

    Heizen Sie nur die Teilflächen eines Gebäudes, in denen sich Personen längere Zeit aufhalten. Flure und Lagerräume beispielsweise werden nicht mehr beheizt. Zusätzlich werden die Thermostatventile auf Frostschutz gestellt und blockiert. 

  • Beheizung nur zur Kernarbeitszeit

    Die Verwaltungsspitze legt eine Kernarbeitszeit fest, innerhalb derer in den genutzten Räumen die festgelegte Raumtemperatur zur Verfügung gestellt wird. Außerhalb dieser Zeitfenster werden die Räume nur reduziert (zum Beispiel auf 10 °C) beheizt. 

  • Energieferien einführen

    Streben Sie eine längere Schließzeit aller öffentlichen Liegenschaften über den Jahreswechsel, zum Beispiel Mitte Dezember bis Mitte Januar, an. Halten Sie Gebäude in diesem Zeitraum lediglich frostfrei, und bedenken Sie bei einer Wiederbenutzung ein rechtzeitiges Anheizen. 

  • An Brückentagen Gebäude schließen

    An Brückentagen werden alle öffentlichen Gebäude geschlossen und nur noch frostfrei gehalten. Bedenken Sie dabei wiederum ein rechtzeitiges Anheizen. 

  • Homeoffice ermöglichen

    Ermöglichen Sie Homeoffice, sodass Räume in Verwaltungsgebäuden nicht mehr beheizt werden müssen. Beachten Sie dabei jedoch, dass das Problem der Energiekrise nicht auf den privaten Bereich der Mitarbeitenden verlagert wird. Ein Modell könne beispielsweise sein, Homeoffice an Freitagen und Montagen anzubieten und damit vier ungeheizte Tage am Stück zu ermöglichen.

  • Beschränkung auf Kernnutzungen

    Öffentliche Gebäude wie Schulen und Hallen werden nur noch in Zeiten der Kernnutzungen beheizt. Für beispielsweise eine Vereinsnutzung bleibt die Heizung aus. 

  • Weitere Gebäude schließen

    Freizeitreinrichtungen und nicht lebenswichtige Liegenschaften sollten nur noch auf ein Minimum beheizt werden (Frostschutz). Hallenbad, Jugendzentrum, Veranstaltungshallen, Sporthallen, Friedhofkapellen etc. werden geschlossen. 

  • Mobilität während der Arbeitszeit

    Alle Dienstgänge und -fahrten sollten nach Möglichkeit zu Fuß, mit dem ÖPNV, dem Fahrrad oder einem Elektroauto durchgeführt werden.

Sensibilisierung der Gebäudenutzer/innen

Nachfolgende Maßnahmen sollen die Nutzer der Liegenschaften zu einem sparsamen Verbrauch sensibilisieren. Hierdurch sind 5 bis 10 % Einsparung möglich.

  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden in der Verwaltung

    Verbreitung einer Handreichung für Mitarbeitende zum Thema Energiesparendes Verhalten am Arbeitsplatz und zu Hause. Ein Versand kann beispielsweise als PDF vom Personalamt oder der Verwaltungsspitze an die Beschäftigten erfolgen.

  • Interaktive Energiespartipps

    Versenden Sie interaktive Energiespartipps, die das energiesparende Verhalten aufzeigen als PDFs für das Intranet oder als Rundmail. Diese können Tipps wie „richtig lüften / richtig heizen“ oder andere enthalten, die Sie auf dieser Seite vorfinden. Ein humoristisches Beispiel für eine Heizanleitung finden Sie in unserem Downloadbereich.

  • Sensibilisierung von Lehrkräften und Lernenden

    Denken Sie über eine dezidierte Adressierung von Lehrenden und Lernenden nach. Einen Sammlung von einfachen Aktionsvorschlägen für die Zielgruppen: Grundschulen, Sekundarstufe 1 und 2, Berufsschulen finden Sie im Downloadbereich unter "Aktionsvorschläge für Schulen".

  • Sensibilisierung von Kita-Personal und Kindern

    Einen ausführlichen Leitfaden mit Aktionsvorschlägen für Kita-Personal und Kinder finden Sie im Donwloadbereich.

  • Sensibilisierung von Bewohner/innen in Flüchtlingsunterkünften

    Überprüfen Sie, welche Heizungseinstellungen für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte angemessen sind. In diesen Einrichtungen greifen kein Mietrecht und keine Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), da diese Einrichtungen besonders energieintensiv sind. Beachten Sie zudem, dass Handreichungen zum Energiesparen wenn möglich in mehreren Sprachen vorliegen.

Downloads

Schulung des Betriebspersonals

Durch die nachfolgenden Maßnahmen soll es ermöglicht werden, das Betriebsperosnal öffentlicher Gebäude und Einrichtungen optimal zu schulen, um eine möglichst große Energieersparnis zu erzielen.

  • Einweisung an den technischen Anlagen

    Sollte an technischen Anlagen Schulungsbedarf bestehen, kann dies zum Beispiel bei den oben genannten Wartungsarbeiten geschehen. Auch die regionalen Energieagenturen bieten Schulungen an, die Sie in Anspruch nehmen können.

  • Arbeitszeit für Energiesparmaßnahmen bereitstellen

    Räumen Sie einen ausreichenden Anteil an Arbeitszeit für die Erschließung der Einsparpotenziale ein, um Mitarbeitenden die Möglichkeit zum Energiesparen zu geben.

  • Täglicher Rundgang durch die Technikräume und das Gebäude

    Veranlassen Sie einen täglichen Rundgang durch die Technikräume und das Gebäude. So haben Sie schnell mögliche Schäden an den Anlagen im Blick. Sichern sie zudem frostgefährdete Anlagen, wie beispielsweise die Lüftung, ab.

  • Schulung und Sensibilisierung

    Sorgen Sie bei allen Mitarbeitenden für eine Sensibilisierung betreffend der Energieeffizienz allgemein und dem Umgang mit der Heizungssteuerung.

Downloads

Betrieb und Nutzung von Freizeiteinrichtungen

Maßnahmen zur Nutzung von Freizeiteinrichtungen sollten bei Kommunen, die bereits Maßnahmen ergriffen oder geplant haben, in einem nächsten Schritt in den Vordergrund gerückt werden.

  • Beheizung des Beckenwassers im Freibad einstellen

    Das Beckenwasser wird nicht mehr oder nur noch mittels vorhandener Absorber-Matten beheizt.

  • Attraktionen im Freibad außer Betrieb nehmen

    Veranlassen Sie die Außerbetriebnahme von Attraktionen in Freibädern, wie etwa Großrutschen oder Schwallduschen. Hier wird für die Pumpen sehr viel Strom verbraucht. Es ist dabei darauf zu achten, dass sämtliche Anlagenteile regelmäßig durchströmt werden, um eine Stagnation und Verkeimung zu vermeiden. Dies gilt im Besonderen für Wasserattraktionen. Diese sollten auch ohne Badegäste mindestens alle zwölf Stunden für mindestens fünf Minuten in Betrieb gesetzt werden, um eine Verkeimung der oft umfangreichen Rohrnetze zu vermeiden.

  • Freibad komplett schließen

    Denken Sie über eine Schließung des Freibades vor dem offiziellen Saisonende nach. Die Schließzeit sollte dafür genutzt werden, technische Nachrüstungen vorzunehmen oder Maßnahmen zur energetischen Optimierung durchzuführen.

  • Auf Warmbadetag im Hallenbad verzichten

    Verzichten Sie auf eine erhöhte Beckenwassertemperatur an einzelnen Tagen.

  • Ganzjährig beheizte Außenbecken außer Betrieb nehmen

    Denken Sie über die Schließung von ganzjährig beheizten Außenbecken nach. Beachten Sie dazu auch den DGfdB-Leitfaden.

  • Außerbetriebnahme des Saunabereichs prüfen

    Denken Sie über eine Außerbetriebnahme des Saunabereiches im Hallenbad nach.

  • Beckenwassertemperaturen auf 24 °C absenken

    Absenkung der Beckenwassertemperaturen auf 24 °C. Wichtig ist, dass die Raumtemperatur zwei Grad höher ist als die Beckenwassertemperatur, dies minimiert die Verdunstung.

  • Raumtemperaturen außerhalb der Schwimmhalle absenken

    Absenkung der Raumtemperaturen im Foyer, den Umkleiden und den Duschräumen auf 21 °C.

  • Hallenbad komplett schließen

    Die Schließung des Hallenbades sollte mindestens sechs bis acht Wochen (besser länger) dauern. Das Entleeren sowie die obligatorische mechanische Reinigung und Desinfektion beziehungsweise Desinfektionsreinigung sowie das Wiederbefüllen von größeren Becken nimmt in der Regel einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen in Anspruch und verbraucht Energie. Die Schließzeit sollte dafür genutzt werden, technische Nachrüstungen vorzunehmen oder Maßnahmen zur energetischen Optimierung durchzuführen.

  • Beckenwasserabdeckungen nachrüsten

    Denken Sie über eine Nachrüstung von Beckenwasserabdeckungen in Hallen- und Freibädern nach.

  • Keine Nutzung der Sporthalle in den Schulferien

    Die Sporthalle wird während der Schulferien von Vereinen nicht genutzt. Die Beheizung beschränkt sich auf den Frostschutz. Eine zentrale Warmwasserbereitung wird außer Betrieb genommen (erforderliche Maßnahmen gemäß VDI 6023 bei Wiederinbetriebnahme beachten). Bei einer Kombination aus statischen Heizflächen und einer Lüftungsanlage wird die Lüftungsanlage ausgeschaltet.

  • Sporthalle wird nur noch für den Schulbetrieb genutzt

    Veranlassen Sie, dass die Sporthalle nicht durch andere Nutzer außer der Schule genutzt werden darf oder die Nutzung nur ohne Beheizung stattfinden kann.

  • Sporthalle für alle Nutzer/innen schließen

    Die Sporthalle wird für alle Nutzer geschlossen und Schulsport findet nur noch im Freien statt.

  • Rasenheizung abschalten

    Vermeiden oder verbieten Sie eine Beheizung von Sportplatzflächen.

Downloads

Warmwasser sparende Maßnahmen

Warmwasser zu sparen, spart auch Energie. Berücksichtigen Sie allerdings bei allen Maßnahmen zur Brauchwarmwassereinsparung, dass die erforderlichen Maßnahmen gemäß VDI 6023 bei Wiederinbetriebnahme beachtet werden.

  • Temporäre Abschaltung

    Veranlassen Sie eine temporäre Abschaltung der zentralen Warmwasserbereitung in Sporthallen und -stätten während der Ferienzeiten. Beachten Sie die erforderlichen Maßnahmen gemäß VDI 6023 bei Wiederinbetriebnahme.

  • Längerfristige Abschaltung

    Eine längerfristige Abschaltung bedeutet, keine Warmwasserbereitung in kommunalen Liegenschaften mehr zu betreiben. Das beinhaltet die Außerbetriebnahme zentraler Warmwasserbereiter, die Abschaltung zugehöriger Wärmeerzeuger, die Außerbetriebnahme dezentraler Untertischspeicher (ausgenommen Sanitätsräume) und die Abschaltung aller Durchlauferhitzer an Handwaschtischen. Beachten Sie die erforderlichen Maßnahmen gemäß VDI 6023 bei Wiederinbetriebnahme der Anlagen.