Um Energiesparen effizient und effektiv zu gestalten, ist es von besonderer Relevanz, auch die Organisation und die Nutzung der öffentlichen Liegenschaften zu bedenken und energiesparend umzugestalten. Wie das gelingen kann, zeigt die KEA-BW mit folgendem Maßnahmenkatalog. Dabei reicht dieser von Themen wie dem Betrieb von Freizeiteinrichtungen bis hin zur richtigen Schulung des Betriebspersonals öffentlicher Einrichtungen. Insbesondere die Sensibilisierung des Personals als Primärnutzer/innen der Gebäude spielt eine entscheidende Rolle, um eine Energieersparnis zu erzielen. Dabei können Sie aus den Handlungsempfehlungen gezielt auswählen, um genau die Schritte zu ergreifen, die für Ihre Kommune besonders sinnvoll sind. Beachten Sie zudem die weiteren Tipps und Checklisten im Downloadbereich.
Durch die nachfolgenden Maßnahmen sollen die Zeitfenster minimiert werden, in denen die Dienstleistungen „warmer Raum“, „beleuchteter Raum“ und „belüfteter Raum“ bereitgestellt werden.
Überprüfen Sie die tatsächliche (nicht die angemeldete) Nutzung der Gebäude differenziert nach Werktagen, am Wochenende und in den Ferienzeiten. Legen Sie möglichst Gebäudenutzungen zusammen und reduzieren Sie damit die beheizten Gebäude oder Gebäudeteile. Ein Frostschutz ist zu gewährleisten, dieser kann aber durch die Entleerung aller wasserführenden Leitungen und Einrichtungen entfallen.
Überprüfen Sie, ob eine Reduzierung oder Stilllegung der Gewächshäuser des Gartenamtes/Bauhofs möglich ist.
Heizen Sie nur die Teilflächen eines Gebäudes, in denen sich Personen längere Zeit aufhalten. Flure und Lagerräume beispielsweise werden nicht mehr beheizt. Zusätzlich werden die Thermostatventile auf Frostschutz gestellt und blockiert.
Die Verwaltungsspitze legt eine Kernarbeitszeit fest, innerhalb derer in den genutzten Räumen die festgelegte Raumtemperatur zur Verfügung gestellt wird. Außerhalb dieser Zeitfenster werden die Räume nur reduziert (zum Beispiel auf 10 °C) beheizt.
Streben Sie eine längere Schließzeit aller öffentlichen Liegenschaften über den Jahreswechsel, zum Beispiel Mitte Dezember bis Mitte Januar, an. Halten Sie Gebäude in diesem Zeitraum lediglich frostfrei, und bedenken Sie bei einer Wiederbenutzung ein rechtzeitiges Anheizen.
An Brückentagen werden alle öffentlichen Gebäude geschlossen und nur noch frostfrei gehalten. Bedenken Sie dabei wiederum ein rechtzeitiges Anheizen.
Ermöglichen Sie Homeoffice, sodass Räume in Verwaltungsgebäuden nicht mehr beheizt werden müssen. Beachten Sie dabei jedoch, dass das Problem der Energiekrise nicht auf den privaten Bereich der Mitarbeitenden verlagert wird. Ein Modell könne beispielsweise sein, Homeoffice an Freitagen und Montagen anzubieten und damit vier ungeheizte Tage am Stück zu ermöglichen.
Öffentliche Gebäude wie Schulen und Hallen werden nur noch in Zeiten der Kernnutzungen beheizt. Für beispielsweise eine Vereinsnutzung bleibt die Heizung aus.
Freizeitreinrichtungen und nicht lebenswichtige Liegenschaften sollten nur noch auf ein Minimum beheizt werden (Frostschutz). Hallenbad, Jugendzentrum, Veranstaltungshallen, Sporthallen, Friedhofkapellen etc. werden geschlossen.
Alle Dienstgänge und -fahrten sollten nach Möglichkeit zu Fuß, mit dem ÖPNV, dem Fahrrad oder einem Elektroauto durchgeführt werden.
Nachfolgende Maßnahmen sollen die Nutzer der Liegenschaften zu einem sparsamen Verbrauch sensibilisieren. Hierdurch sind 5 bis 10 % Einsparung möglich.
Verbreitung einer Handreichung für Mitarbeitende zum Thema Energiesparendes Verhalten am Arbeitsplatz und zu Hause. Ein Versand kann beispielsweise als PDF vom Personalamt oder der Verwaltungsspitze an die Beschäftigten erfolgen.
Versenden Sie interaktive Energiespartipps, die das energiesparende Verhalten aufzeigen als PDFs für das Intranet oder als Rundmail. Diese können Tipps wie „richtig lüften / richtig heizen“ oder andere enthalten, die Sie auf dieser Seite vorfinden. Ein humoristisches Beispiel für eine Heizanleitung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Denken Sie über eine dezidierte Adressierung von Lehrenden und Lernenden nach. Einen Sammlung von einfachen Aktionsvorschlägen für die Zielgruppen: Grundschulen, Sekundarstufe 1 und 2, Berufsschulen finden Sie im Downloadbereich unter "Aktionsvorschläge für Schulen".
Einen ausführlichen Leitfaden mit Aktionsvorschlägen für Kita-Personal und Kinder finden Sie im Donwloadbereich.
Überprüfen Sie, welche Heizungseinstellungen für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte angemessen sind. In diesen Einrichtungen greifen kein Mietrecht und keine Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), da diese Einrichtungen besonders energieintensiv sind. Beachten Sie zudem, dass Handreichungen zum Energiesparen wenn möglich in mehreren Sprachen vorliegen.
Durch die nachfolgenden Maßnahmen soll es ermöglicht werden, das Betriebsperosnal öffentlicher Gebäude und Einrichtungen optimal zu schulen, um eine möglichst große Energieersparnis zu erzielen.
Sollte an technischen Anlagen Schulungsbedarf bestehen, kann dies zum Beispiel bei den oben genannten Wartungsarbeiten geschehen. Auch die regionalen Energieagenturen bieten Schulungen an, die Sie in Anspruch nehmen können.
Räumen Sie einen ausreichenden Anteil an Arbeitszeit für die Erschließung der Einsparpotenziale ein, um Mitarbeitenden die Möglichkeit zum Energiesparen zu geben.
Veranlassen Sie einen täglichen Rundgang durch die Technikräume und das Gebäude. So haben Sie schnell mögliche Schäden an den Anlagen im Blick. Sichern sie zudem frostgefährdete Anlagen, wie beispielsweise die Lüftung, ab.
Sorgen Sie bei allen Mitarbeitenden für eine Sensibilisierung betreffend der Energieeffizienz allgemein und dem Umgang mit der Heizungssteuerung.
Maßnahmen zur Nutzung von Freizeiteinrichtungen sollten bei Kommunen, die bereits Maßnahmen ergriffen oder geplant haben, in einem nächsten Schritt in den Vordergrund gerückt werden.
Das Beckenwasser wird nicht mehr oder nur noch mittels vorhandener Absorber-Matten beheizt.
Veranlassen Sie die Außerbetriebnahme von Attraktionen in Freibädern, wie etwa Großrutschen oder Schwallduschen. Hier wird für die Pumpen sehr viel Strom verbraucht. Es ist dabei darauf zu achten, dass sämtliche Anlagenteile regelmäßig durchströmt werden, um eine Stagnation und Verkeimung zu vermeiden. Dies gilt im Besonderen für Wasserattraktionen. Diese sollten auch ohne Badegäste mindestens alle zwölf Stunden für mindestens fünf Minuten in Betrieb gesetzt werden, um eine Verkeimung der oft umfangreichen Rohrnetze zu vermeiden.
Denken Sie über eine Schließung des Freibades vor dem offiziellen Saisonende nach. Die Schließzeit sollte dafür genutzt werden, technische Nachrüstungen vorzunehmen oder Maßnahmen zur energetischen Optimierung durchzuführen.
Verzichten Sie auf eine erhöhte Beckenwassertemperatur an einzelnen Tagen.
Denken Sie über die Schließung von ganzjährig beheizten Außenbecken nach. Beachten Sie dazu auch den DGfdB-Leitfaden.
Denken Sie über eine Außerbetriebnahme des Saunabereiches im Hallenbad nach.
Absenkung der Beckenwassertemperaturen auf 24 °C. Wichtig ist, dass die Raumtemperatur zwei Grad höher ist als die Beckenwassertemperatur, dies minimiert die Verdunstung.
Absenkung der Raumtemperaturen im Foyer, den Umkleiden und den Duschräumen auf 21 °C.
Die Schließung des Hallenbades sollte mindestens sechs bis acht Wochen (besser länger) dauern. Das Entleeren sowie die obligatorische mechanische Reinigung und Desinfektion beziehungsweise Desinfektionsreinigung sowie das Wiederbefüllen von größeren Becken nimmt in der Regel einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen in Anspruch und verbraucht Energie. Die Schließzeit sollte dafür genutzt werden, technische Nachrüstungen vorzunehmen oder Maßnahmen zur energetischen Optimierung durchzuführen.
Denken Sie über eine Nachrüstung von Beckenwasserabdeckungen in Hallen- und Freibädern nach.
Die Sporthalle wird während der Schulferien von Vereinen nicht genutzt. Die Beheizung beschränkt sich auf den Frostschutz. Eine zentrale Warmwasserbereitung wird außer Betrieb genommen (erforderliche Maßnahmen gemäß VDI 6023 bei Wiederinbetriebnahme beachten). Bei einer Kombination aus statischen Heizflächen und einer Lüftungsanlage wird die Lüftungsanlage ausgeschaltet.
Veranlassen Sie, dass die Sporthalle nicht durch andere Nutzer außer der Schule genutzt werden darf oder die Nutzung nur ohne Beheizung stattfinden kann.
Die Sporthalle wird für alle Nutzer geschlossen und Schulsport findet nur noch im Freien statt.
Vermeiden oder verbieten Sie eine Beheizung von Sportplatzflächen.
Warmwasser zu sparen, spart auch Energie. Berücksichtigen Sie allerdings bei allen Maßnahmen zur Brauchwarmwassereinsparung, dass die erforderlichen Maßnahmen gemäß VDI 6023 bei Wiederinbetriebnahme beachtet werden.
Veranlassen Sie eine temporäre Abschaltung der zentralen Warmwasserbereitung in Sporthallen und -stätten während der Ferienzeiten. Beachten Sie die erforderlichen Maßnahmen gemäß VDI 6023 bei Wiederinbetriebnahme.
Eine längerfristige Abschaltung bedeutet, keine Warmwasserbereitung in kommunalen Liegenschaften mehr zu betreiben. Das beinhaltet die Außerbetriebnahme zentraler Warmwasserbereiter, die Abschaltung zugehöriger Wärmeerzeuger, die Außerbetriebnahme dezentraler Untertischspeicher (ausgenommen Sanitätsräume) und die Abschaltung aller Durchlauferhitzer an Handwaschtischen. Beachten Sie die erforderlichen Maßnahmen gemäß VDI 6023 bei Wiederinbetriebnahme der Anlagen.