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Kommunale Liegenschaften

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Kommunale Liegenschaften

Die kommunalen Gebäude und Anlagen stehen im direkten Verfügungsbereich der Kommune; in keinem anderen Handlungsfeld können Städte und Gemeinden soviele Maßnahmen unmittelbar umsetzen. Attraktive Förderprogramme stehen bereit.

Viele Maßnahmen sind durch die erzielten Energiekosteneinsparungen wirtschaftlich, teils schon kurzfristig, teilweise erst bei einer Lebenszyklus-Betrachtung. Auch aufwendige energetische Sanierungen bis hin zum Niedrigstenergiestandard können sich wirtschaftlich rechnen, wenn wir wieder mit wesentlich höheren Energiepreisen zurechtkommen müssen. Energieeinsparungen sind gleichsam eine "Versicherung" gegen steigende Energiepreise. Nicht zuletzt haben die Kommunen eine Vorbildfunktion gegenüber den Bürgern wahrzunehmen - dies ist auch im Klimaschutzgesetz des Landes festgeschrieben.

Investive und nicht-investive Maßnahmen
An erster Stelle der Handlungsoptionen ist das ganze Spektrum von nicht- bzw. geringinvestiven Maßnahmen zu nennen, das als KEM (Kommunales Energiemanagement) bezeichnet wird. Hierzu gibt es ausführliche Informationen beim Kompetenzzentrum Energiemanagement, das auch weitergehende Unterstützungsangebote bereithält.

Darauf aufbauend sind investive Maßnahmen an den haustechnischen Anlagen und an der Gebäudehülle vorzubereiten, idealerweise im Rahmen einer Sanierungsstrategie für alle relevanten Liegenschaften der Kommune. Für die einzelnen Gebäude sollten ggf. Energiediagnosen erstellt werden, die über das BAFA gefördert werden können.

Wie werden Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt?
Auch für die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen gibt es eine Vielfalt von Förderprogrammen, siehe hierzu unsere Förderberatung. Bei umfangreichen Maßnahmen und Gebäudekomplexen mit hohen Energiekosten ist eine Finanzierung über Einsparcontracting eine sehr interessante Option. Hierzu finden Sie eingehende Informationen und kostenfreie Unterstützungsangebote beim Kompetenzzentrum Contracting.