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Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen für die Landesauszeichnung „Wir machen Mobilitätswende“

Über die Auszeichnung

Die Verkehrswende ist voll im Gange und bietet viel Potenzial für neue Geschäftsfelder. Mit der Landes-Auszeichnung „Wir machen Mobilitätswende!“ möchte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zusammen mit der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Menschen aus Baden-Württemberg auszeichnen, die die Mobilitätswende professionell vorantreiben und umsetzen.

Es werden Preise in fünf Kategorien vergeben:

  1. Geteilte Mobilität: Carsharing und Mitfahrgelegenheiten (Ridesharing)
  2. Antriebswende
  3. Multimodalität und mehr Lebensqualität durch weniger Autos
  4. Verbesserter und vernetzter Radverkehr und Fußverkehr
  5. Ausbau des ÖPNV und innovative On-demand-Verkehre

Zusätzlich ist ein Publikumspreis ausgelobt. Dieser kann einer der Kategorien zuzuordnen sein oder ein von den Kategorien nicht abgedecktes Handlungsfeld der Verkehrswende betrachten.

Aus den eingereichten Bewerbungen wählt die Jury 18 Nominierungen und fünf Preisträgerinnen und Preisträger aus. Der Publikumspreis fällt auf eine der 18 Nominierungen und wird per Online-Abstimmung ermittelt.

Was wir suchen

Wir suchen Menschen, die vorhandene Mobilitätsangebote effizienter, komfortabler, klimafreundlicher, attraktiver und zukunftsfähiger machen oder Mobilität ganz neu denken. Es kann sich um Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle drehen, die Sie erfolgreich umsetzen und einer der fünf Wettbewerbskategorien zuordnen können. Zusätzlich besteht die Option, eine Bewerbung für Projekte einzureichen, die nicht direkt den Kategorien zuzuordnen sind, aber dennoch auf das Ziel der Verkehrswende einzahlen. Diese Bewerbungen können für den Publikumspreis infrage kommen, müssen aber nicht berücksichtigt werden.

Ihre Vorteile

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zur Verleihung mit Verkehrsminister Winfried Hermann eingeladen. Die Veranstaltung wird voraussichtlich im November 2022 stattfinden und hybrid umgesetzt werden.

Aus den Teilnehmenden wählt die Jury im Sommer 2022 18 Nominierungen aus. Diese werden im Anschluss von einem Kamerateam besucht werden.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden durch die Jury aus den Nominierungen bestimmt und auf der Preisverleihung verkündet.

Wir geben den Nominierungen und den Preisträgerinnen und Preisträgern Sichtbarkeit:
Sie erhalten Gelegenheit, Ihr Geschäftsfeld beziehungsweise Ihre Mobilitätslösung mit professioneller Unterstützung einem breiten Fach- und Laienpublikum zu präsentieren. Hierzu dient das produzierte Video- und Fotomaterial, das den nominierten Personen und Teams auch für die Nutzung außerhalb der Landesauszeichnung zur Verfügung gestellt wird.

Wir unterstützen die Nominierungen und die Preisträgerinnen und Preisträger dabei, sich selbst sichtbar zu machen. Sie erhalten ein individuell abgestimmtes PR-Paket.

Wir vermitteln den Preisträgerinnen und Preisträgern Anstöße für ihre individuelle Weiterentwicklung. Sie dürfen sich aus einer von uns getroffenen Auswahl ein passendes Coaching- oder Weiterbildungsangebot im Wert von bis zu 3.000 Euro aussuchen, welches Sie, Ihr Team und/oder Ihre prämierte Idee weiterentwickelt.

Teilnahmebedingungen

Für die Auszeichnung „Wir machen Mobilitätswende“ können sich Menschen aus Baden-Württemberg bewerben, die die Mobilitätswende in Baden-Württemberg professionell vorantreiben und umsetzen. Es können Geschäftsfelder, Produkte, Dienstleistungen oder Teile einer integrierten Gesamtlösung eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das eingereichte Projekt mindestens zum Teil bereits erfolgreich in der Praxis eingesetzt wird.

Die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist kein Ausschlusskriterium. Die Idee darf auch (zusätzlich) außerhalb von Baden-Württemberg genutzt werden, ein besonderer Bezug zu Baden-Württemberg soll aber gewahrt sein.

Mit dem Absenden der Bewerbung stimmen Sie den Teilnahmebedingungen und dem Ausschluss des Rechtsweges zu.

Auswahlkriterien

Wichtigstes Bewertungskriterium ist der Beitrag zum Klimaschutz. Skalierbarkeit bzw. erfolgte Skalierung in die Fläche, Verfügbarkeit für eine möglichst breite gesellschaftliche Schnittmenge der Bevölkerung sowie Innovationskraft in Bereichen, die aktuell noch ein erhebliches Klimadefizit aufweisen, sind weitere Kriterien zur Bewertung der Einreichungen.

Ebenso berücksichtigt wird der Beitrag, den die Einreichungen zur Steigerung der Lebensqualität sowie zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs leisten. Weitere Kriterien sind wirtschaftliche Tragfähigkeit, aber auch gesellschaftliche Wirkung, z. B. bei einer solidarischen, inklusiven oder bewusst subsistenzorientierten Organisationsform.

Jury

Die Jury wird mit Fachleuten aus dem Verkehrsministerium, der NVBW, der kommunalen Landesverbände, der Forschung, dem Jugendbeirat Baden-Württemberg und der Medien besetzt werden.

Datenschutz

Sie erklären sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen und projektbezogenen Daten im Rahmen der Auszeichnung „Wir machen Mobilitätswende!“ und aller damit im Zusammenhang stehenden Zwecke vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg und der KEA-BW GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Die Daten werden zum Zweck der Sichtung und Bewertung in aufbereiteter Form an die Jury weitergereicht. Des Weiteren werden die Daten der nominierten Kandidaten an beauftragte Agenturen weitergegeben, um die Erstellung von Material wie Videos, Fotos und Texten zu ermöglichen.

Die Daten werden in Unterlagen für die Abwicklung der Auszeichnung selbst genutzt. Dazu gehören unter anderem der Auswahlprozess durch die Jury und das Verschicken von Dankesbriefen und Einladungen.

Außerdem werden die Daten für die Kommunikation über die Auszeichnung genutzt. Dazu gehören unter anderem Darstellungen auf der Internetseite des Verkehrsministeriums und allen mit der Auszeichnung assoziierten Kanälen und den sozialen Netzwerken der beteiligten Akteure. Hauptkommunikationskanal wird die Internetpräsenz der Auszeichnung https://kea-bw.de/wmm sein. Des Weiteren sind Pressemitteilungen, Videos, Fotos und öffentliche Auftritte mit den Nominierungen und den Preisträgerinnen und Preisträgern geplant.

Alle Einsendungen, die nicht berücksichtigt werden können, werden ohne Ihr schriftliches Einverständnis nicht über den Auswahlprozess und den Dankesbrief hinaus weitergegeben oder veröffentlicht.

Veröffentlichte Daten bleiben auch nach der Auszeichnung dauerhaft öffentlich verfügbar. Alle weiteren Daten werden nach dem Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Die Einwilligung in die Teilnahmebedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Auszeichnung. Sie können diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft formlos und zu jedem Zeitpunkt gegenüber der KEA-BW widerrufen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die unten genannte Ansprechperson. Damit endet auch die weitere Teilnahme an der Auszeichnung. Wenn Daten bereits im Internet veröffentlicht sind, kann eine Weiterverwendung durch Dritte von uns nicht ausgeschlossen werden.

Frist

Die Bewerbungsfrist beginnt am 26. April und endet am 13. Juni 2022 um 23:59 Uhr. Alle in dieser Zeit vollständig eingegangenen Bewerbungen gelangen in die Auswahl.

Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen finden sie unter https://kea-bw.de/wmm. Dort können Sie sich über ein Formular direkt anmelden und erhalten danach eine Bestätigung per E-Mail.

Kontakt

Für die Auszeichnung verantwortlich

Die Auszeichnung wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH unter Schirmherrschaft des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vergeben.

Ansprechperson, Redaktion, Umsetzung

Ellen Wurster

Öffentlichkeitsarbeit Mobilität

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Hermannstraße 5a

70178 Stuttgart

mobilitaet@kea-bw.de