Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz
Baden-Württemberg

BITTE BEACHTEN: Seit 6. August 2025 gilt das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Den aktualisierten Gesetzestext gibt es an dieser Stelle.

Wir arbeiten derzeit an der Aktualisierung dieser Webseite. Bis dahin informieren Sie sich bitte auf der Website des Umweltministeriums.

Link zur Startseite

Neue Verpflichtungen für Kommunen

Seit 6. August 2025 gilt das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Den aktualisierten Gesetzestext gibt es an dieser Stelle.

BITTE BEACHTEN: 
Wir arbeiten derzeit an der Aktualisierung dieser Webseite. Bis dahin informieren Sie sich bitte auf der Website des Umweltministeriums.

Welche Verpflichtungen auf Kommunen zukommen und wie die KEA-BW Sie bei deren Umsetzung unterstützen kann, zeigen wir Ihnen demnächst wieder in unserer Paragrafen-Galerie.