Zusätzliches Personal gewinnen

Hilfreiche Tipps und Handlungsempfehlungen für die kurzfristige und langfristige Anwendung.

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Wie Sie mehr Personal aufbauen können

Entscheidend für die Erreichung einer signifikanten Energieersparnis ist insbesondere der Aufbau von kompetentem Personal. Durch das Schaffen von Stellen, die dezidiert für Energiemanagement oder Klimaschutz verantwortlich sind, wird effektives Energiesparen für Kommunen erst möglich. Dabei können zahlreiche Aufgabengebiete abgedeckt werden, die das kommunale Energiesparen in Gegenwart und Zukunft erleichtern. Auch für kleine Kommunen mit geringem Budget kann die Investition in solche Personalstellen sinnvoll und lohnend sein. Förderprogramme von Bund und Land bieten hierbei umfassende Unterstützung. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in unserer Förderdatenbank. Beachten Sie zudem die weiteren Tipps und Checklisten im Downloadbereich.

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    Für weitere Informationen zur Förderdatenbank wenden Sie sich gerne an unseren Förderlotsen Matthias Rauch

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Personalstellen aufbauen

Für Kommunen gibt es aktuell Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Personalstellen. In unserem Überblick finden Sie entsprechende weiterführende Angebote.

  • Personal für das Energiemanagement

    Richten Sie langfristige Energiemanagementsysteme ein. Die entstehenden Kosten sind im Wesentlichen nur Personalkosten. Hierzu bieten Ihnen der Bund und das Land Baden-Württemberg seit dem 01.01.2022 eine sehr attraktive Förderung an. Weitere Informationen finden Sie in unserem Wissensportal unter Energiemanagement.

  • Personal für die klimaneutrale Kommunalverwaltung

    Als Verwaltung bis 2040 oder früher klimaneutral zu werden, ist eine große Herausforderung. Dazu muss sich die Verwaltung personell verstärken, beispielsweise durch einen Beauftragten für die klimaneutrale Kommunalverwaltung. Die Einführung eines Energieteams hat sich bereits in vielen Kommunen bewährt, z.B. im Rahmen der Teilnahme am European Energy Award (eea). Ziel ist die Verbesserung der internen Kommunikation und Kooperation über alle Maßnahmen und Fachbereiche hinweg. Eine Schlüsselfunktion kommt dem Personal für das Energie- und Gebäudemanagement zu. Weitere Informationen finden Sie in unserem Wissensportal unter „Klimaneutrale Kommunalverwaltung“.

  • Personal für das Klimaschutzmanagement

    Seit Ende 2008 fördert der Bund im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Stelle eines Klimaschutzmanagements für bis zu fünf Jahre. Diesen Klimaschutzmanagerinnen und -managern kommt eine zentrale strategische Rolle bei der Umsetzung kommunaler Klimaschutzkonzepte zu. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Stelle für das Klimaschutzmanagement in Ihrer Kommune schaffen beziehungsweise besetzen möchten.

  • Personalstellen für nachhaltige Mobilität

    Baden-Württemberg will bis 2040 klimaneutral werden. Dazu gehört auch der Umstieg auf eine nachhaltige Mobilität. Für die Finanzierung von Mobilitätsfachkräften in Stadt- und Landkreisen, Städten, Verwaltungsgemeinschaften, Stadtwerken, Verkehrsunternehmen und -verbünden sowie regionalen Energieagenturen stellt das Verkehrsministerium Mittel bereit. Anträge zur Förderung von Personalkosten konnten in der jüngsten Antragsrunde bis zum 7. Oktober 2022 eingereicht werden. Die neu eingestellten Fachkräfte werden von der KEA-BW zusammen mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) inhaltlich unterstützt.

    Das Programm besteht aus acht Teilen und untergliedert sich in folgende Schwerpunkte:

    • Fußverkehr / Ortsmitten / Schulwege
    • Mobilitätsstationen und Car-Sharing  
    • Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption
    • Datenmanagement 
    • Elektromobilität 
    • Ladeinfrastruktur 
    • Erstellung und / oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans 
    • Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima 
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination

    Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird seit Anfang 2022 die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen gefördert, die im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten Ebene übernehmen. Damit sind beispielsweise Landkreise gemeint, die ihre Kreiskommunen beim Klimaschutz beraten, unterstützen und motivieren sollen. Die Klimaschutzkoordination fungiert dabei als Bindeglied zwischen der geförderten Organisation und ihren untergeordneten, aber selbständigen Organisationen und übernimmt Vermittlungs- und Beratungsaufgaben.

 

 

 

Personal für den Klimaschutz

Stellenprofile

Um den Klimaschutz in der Kommune voranzutreiben, arbeiten verschiedene Fachleute Hand in Hand. Welche Aufgaben sie haben, zeigt die nachfolgende Tabelle. Je nach Größe der Kommune nimmt eine Person auch mehrere der Aufgaben wahr. Die klare Trennung der durch Förderrichtlinien definierten Aufgabenzuschnitte ist nicht immer möglich. Entscheidend ist jedoch, dass die Kommunen die Klimaneutralität nur mit zusätzlichem Personal erreichen können.

 Energiebeauftragte/r Energiemanager/-inTechnische/r Gebäudemanager/-inBeauftragte/r für klimaneutrale KommunalverwaltungKlimaschutzmanager/-inKlimaschutzkoordinator/-in (beim Landkreis)
Ziel/AufgabenControlling, Betriebsoptimierung, nicht-investive MaßnahmenVorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und NeubauErreichen der Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040(Erstellung und) Umsetzung des integrierten kommunalen KlimaschutzkonzeptsKommunen vernetzen und unterstützen (Vermittlungs- und Beratungsaufgaben, Dienstleistungen wie THG-Bilanz)
Ausrichtung ("Flughöhe")operativoperativstrategischstrategischstrategisch/ operativ
Zeitliche Perspektivekurzfristig, aber fortdauerndmittel- bis langfristige Umsetzung von Sanierungsfahrplänenlangfristig (20 Jahre)mittel- bis langfristig (5 - 20 Jahre)

langfristige Schnittstellenfunktion

Sektoren/ ZuständigkeitKommunale Liegenschaften; nicht-investive MaßnahmenKommunale Liegenschaften; investive MaßnahmenDirekte kommunale Zuständigkeiten (Liegenschaften, Fuhrpark, Abwasser, Beschaffung)Sektorübergreifend, gesamtes Gebiet der KommuneSektorübergreifend, gesamtes Gebiet des Landkreises, gesamtes Gebiet der Kreiskommunen

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