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ELEKTROMOBILITÄT

Emissionsarme Stadtteile

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Emissionsarme Stadtteile: Stadtverträgliche Verkehrsplanung sichert Lebensqualität in der Kommune

Ohne Mobilität geht nichts in der Kommune und Verkehr braucht Planung. Um Probleme von heute zu lösen und die Weichen für eine anhaltende starke Entwicklung der Städte und Gemeinden zu stellen, bündelt das Konzept des emissionsarmen Stadtteils mehrere Maßnahmen in einem Paket. 

Durch die vielseitigen Maßnahmen kann auf die Herausforderungen des Zielgebiets genau eingegangen werden und die Bedürfnisse der Anwohnenden können gut berücksichtigt werden. Das Konzept kann für einzelne Straßenzüge oder ganze Gemeinden angepasst werden und hat keine Mindest- oder Maximalgröße. Die Maßnahmen sollen über einen längeren Zeitraum zeitlich gestaffelt eingeführt werden.

Vorteile eines emissionsarmen Stadtteils

Für die Bewohnerinnen und Bewohner bringt ein emissionsarmer Stadtteil vielfältige, greifbare Vorteile durch die gesteigerte Lebensqualität:

saubere Luft und damit gesundheitliche Vorteile, mehr Sicherheit auf der Straße durch weniger Autoverkehr, weniger Lärm durch geräuschlose E-Fahrzeuge und weniger Fahrzeuge, mehr Platz für Menschen und Aktivitäten wie Spielplätze, Sport oder Cafés, gerechtere Raumaufteilung, Klimaschutz und zusätzliche Klimaanpassung durch Raum für Grünflächen und als Ergebnis aus all diesen Faktoren auch ein deutlich stressfreieres Umfeld.

Maßnahmen-Baukasten für den emissionsarmen Stadtteil: An Ihre Kommune anpassbar

Das Konzept des emissionsarmen Stadtteils besteht aus mehreren Maßnahmen. Jede Kommune kann daher entsprechend der Gegebenheiten vor Ort die für sie geeigneten Maßnahmen auswählen. Um eine bessere Steuerung zu erlauben, sind die Maßnahmen in drei verschiedene Blöcke eingeteilt, die zeitlich gestaffelt umgesetzt werden. Damit wird gewährleistet, dass die Umsetzung immer zielorientiert bleibt und trotzdem den Anliegerinnen und Anliegern ein gewisses Mitspracherecht einräumt.

Maßnahmen aus Block A orientieren sich daran, Mobilitätsangebote zu verbessern und zu schaffen, Maßnahmen aus Block B greifen stärker steuernd in den Verkehr ein und Maßnahmen aus Block C fördern gezielt Elektromobilität im Stadtteil auf Basis des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG).

Maßnahmen A

  • Radinfrastruktur ausbauen
  • Fußverkehrsförderung
  • Ausbau Bikesharing
  • E-Carsharing einführen
  • E-Lastenräder fördern
  • Mobilstationen
  • ÖPNV-Taktverdichtung
  • Ausbau Ladeinfrastruktur
  • Quartiersgaragen mit Ladeinfrastruktur
  • Mikrodepots
  • Einführung Konzept “Lebendige Ortsmitten”
  • Kostenlose Mobilitätsberatung für anliegende Gewerbetreibende

Maßnahmen B

  • Parkraumbewirtschaftung (einführen)
  • Anwohnerparkausweise einführen/Preise erhöhen
  • nur E-Carsharing-Zulassung in Zone
  • Mobilitätspass einführen
  • Einführung von Lieferzonen, Ausweitung der Lieferzeiten für E-Fahrzeuge
  • Elektrifizierung der kommunalen Flotte
  • Beschränkung des Durchfahrtsverkehrs durch z.B. Einbahnstraßenregelungen
  • Schulstraßen oder Schulzonen/temporäre oder dauerhafte Sperrungen
  • Sharing-Konzepte für Gewerbetreibende

Maßnahmen C

  • Verkehrsbeschränkungen für Nicht-E-Fahrzeuge, ggf Beschränkung auf Logistik oder bestimmte Verkehre
  • Parkplätze verstärkt für E-Fahrzeuge reservieren
  • Nutzung von Sonderspuren (z.B. Bus) für E-Fahrzeuge erlauben

Wie funktioniert die Umsetzung?

Die Umsetzung eines emissionsarmen Stadtteils findet in mehreren Schritten statt. Die zeitliche Staffelung hängt von mehreren Faktoren ab und sollte deshalb konkret auf die Kommune angepasst sein. Dadurch ist genügend Zeit für die Anwohnenden und Gewerbetreibenden, sich auf mögliche Änderungen der Fortbewegung im Stadtteil einzustellen und Unterstützung von der Kommune zu erhalten. 

Gleichzeitig hilft es der Kommune, schrittweise Anpassungen in der Planung vorzunehmen, um andere Entwicklungen oder Änderungen der Rahmenbedingungen aufzugreifen sowie die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen einfließen zu lassen. Mit diesem Vorgehen werden die Anwohnenden besser in das Projekt integriert und können das Ziel eines lebenswerteren Stadtteils auch als ihr eigenes annehmen und mitgestalten.

Mehr zu den einzelnen Schritten:

  • Konzepterstellung

    Die Konzepterstellung steht an erster Stelle in der Projektplanung. Im Fokus dieses initialen Schrittes stehen Fragestellungen, wie die Förderung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der Fachkonzept-Förderung, mögliche andere Förderungen für die Maßnahmen-Umsetzung, der ungefähre zeitliche Rahmen und die geografische Verortung. Begleitet wird die Konzepterstellung direkt durch die ersten Bürgerbeteiligungen, um die Ideen der Anwohnenden zu sammeln und mögliche Fragen und Unsicherheiten, auch von Handel und Gewerbe, sowie ansässigen Handwerksbetrieben aufgreifen zu können.

  • Planung

    Die Planung baut auf der Konzepterstellung auf – hier wird es konkret. Der Zeitplan wird verfeinert und die endgültige Entscheidung für die Maßnahmen wird getroffen, sodass auch die Maßnahmen-Förderanträge gestellt werden können. Inhaltlich werden die Inputs aus der Bürgerbeteiligung bearbeitet und möglichst umfassend auch in der Planung berücksichtigt. In diesem Prozess wird die Bürgerschaft wieder aktiv beteiligt, um die Antworten der Verwaltung transparent an die Fragenden weiterzugeben. Auch hier ist es wichtig, regelmäßige Info-Angebote und möglichst persönliche Kommunikation anzubieten. Die Planungsphase hat ihren Schwerpunkt in der ersten Hälfte des Projekts. Im Verlauf des Vorhabens sind aber immer wieder kurze Planungsphasen zur Anpassung des Projekts notwendig. Damit wird sichergestellt, dass auch im Falle externer Einflüsse das Ziel erreichbar bleibt oder vielleicht sogar schon früher erreicht werden kann.

  • Aktive Bürgerbeteiligung

    Die Bürgerbeteiligung ist ein zentrales Element zur Umsetzung des emissionsarmen Stadtteils. Sie wird ergänzt durch eine durchgängige Begleitung der Projekt-Umsetzung mit Öffentlichkeitsarbeit. Wichtige Schlüssel sind Nahbarkeit, Augenhöhe im Dialog, Ernstnehmen der Bedenken und angemessene Reaktionen, Transparenz, Unterstützung, Vertrauen und Erreichbarkeit. Diese Werte sollten sich durch den kompletten Prozess ziehen. Die Bürgerbeteiligung wird idealerweise von Fachkräften geplant und unterstützt. Zur Bürgerbeteiligung können Runde Tische für Handel und Gewerbe, Stadtteilspaziergänge, aufsuchende Gespräche mit Anwohnenden und regelmäßige Gesprächsangebote im Stadtteil zählen. Sie sollte so viele Stakeholder wie möglich abdecken, aber die Angebote jeweils gezielt auf die Stakeholder-Gruppen zugeschnitten sein. „One size fits all“ funktioniert hier nicht. Oft kann es hilfreich sein, mit existierenden Netzwerken zusammenzuarbeiten, wie Handels- und Gewerbevereinen oder Stadtteilvereinen. Die Bürgerbeteiligung sollte die Umsetzung bis zum Schluss untermalen, sodass auch Erfahrungen der Menschen in der letzten Projektphase einfließen können und Erkenntnisse aus dem Ablauf gezogen werden können.

  • Umsetzung Maßnahmen A

    Maßnahmen aus diesem Block markieren den Einstieg in das Projekt. Sie bilden die Grundlage für die weitere Entwicklung. Hier können z.B. neue Mobilitätsangebote geschaffen oder bestehende verbessert werden. Auch der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur kann hierzu zählen. Eine nicht-abschließende Liste finden Sie im Abschnitt “Maßnahmen-Baukasten”. Maßnahmen der Blöcke A und B können in der Planung flexibl eingesetzt werden.

  • Umsetzung Maßnahmen B

    Die Maßnahmen aus Block B sind ebenfalls vorbereitend, aber haben sind stärker auf das Ziel der emissionsarmen Zone fokussiert. Unter diesen Punkt fallen bestimmte Umgestaltungen, beispielsweise der Wegfall von Parkplätzen oder die Einführung von Schulstraßen. Eine nicht-abschließende Liste finden Sie im Abschnitt "Maßnahmen-Baukasten". Maßnahmen der Blöcke A und B können in der Planung flexibl eingesetzt werden.

  • Umsetzung Maßnahmen C

    Maßnahmen aus Block C vollenden den emissionsarmen Stadtteil. Sie ermöglichen es, Elektromobilität im Stadtteil zu stärken und den Umstieg für Anwohnende zu erleichtern. Dazu gehören Ausnahmen von Durchfahrtsverboten für E-Fahrzeuge oder Nutzung von Sonderspuren durch E-Fahrzeuge. Auch die Parkgebühren können als Instrument genutzt werden. Eine nicht-abschließende Liste finden Sie im Abschnitt "Maßnahmen-Baukasten".

Hier gibt es bereits emissionsarme Stadtteile

Auf europäischer Ebene haben einige Städte bereits Projekte zu “Zero Emission Zones” (ZEZ) oder “(Ultra) Low Emission Zones” (ULEZ) gestartet. Dabei sind viele in der Nachfolge oder angelehnt an Umweltzonen. Auch in Deutschland haben die Umweltzonen in Bezug auf Luftreinhaltung trotz den vielen Diskussionen bei ihrer Einführung klar ihre Ziele erreicht und können so auch als Vorbilder der emissionsarme Stadtteile gelten.

Gleichzeitig, was ebenfalls aus anderen europäischen Städten wie Madrid ("Zona de Baja Emisiones") oder Rom ("Zona a Trafico Limitato") berichtet wird, haben die Umweltzonen und Nullemissionszonen eine positive Auswirkung auf die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte: Sie bieten einen Anreiz, auf klimafreundlichere Antriebe umzusteigen. Durch eine schrittweise Regelung, die offen kommuniziert wird, kann dies sozialverträglich und abgestimmt auf die örtlichen Begebenheiten stattfinden. Durch entsprechende öffentliche Beteiligungsmaßnahmen kann Bedenken konstruktiv begegnet werden.

Ein wichtiges Element für den Erfolg in der Umsetzung ist ein ganzheitliches Konzept: Um den Menschen den Umstieg auf umweltfreundliche Fortbewegungsmittel zu erleichtern und damit den Druck auf den Autoverkehr zu mindern, sollte eine gute Vernetzung und ein gutes Angebot von ÖPNV und Radinfrastruktur mitgedacht werden. Wirtschaftsverkehr sollte eine beratende Begleitung und Anreize erhalten, auf lokal emissionsfreie Antriebe umzusteigen.

  • Konstanz

    Die Stadt am Bodensee ist eine der Vorreiterinnen in Baden-Württemberg. Sie setzt vor allem auf die Schaffung von Ladeinfrastruktur und Ausweisung von Parkplätzen für Elektroautos - neben einer generellen Umgestaltung des Parkraums im Altstadtbereich. Durch die geplanten Maßnahmen wird unter anderem auch die Verfügbarkeit von Ladestationen für Anliegerinnen und Anlieger verbessert, die in diesem Stadtbereich häufig ohne Stellplatz wohnen. Zusätzlich richtet die Stadt Quartiersgaragen ein – Parkhäuser, die in Partnerschaft mit privaten Betreibern mit Ladeinfrastruktur ausgestattet sind, sowie mehr Mobilitätsangebote wie Carsharing-Stellplätze und Radabstellanlagen bündeln. Dadurch wird der Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln erleichtert. Ferner wird das E-Carsharing-Angebot in diesem Stadtbereich ausgebaut. Das Projekt ist über mehrere Jahre gestaffelt, die Ladeinfrastruktur- und Carsharing-Maßnahmen sollen bis 2027 durchgeführt werden, die Ausweisung der Stellplätze für Elektrofahrzeuge bis 2031.

  • Freiburg

    Die neugeplanten Stadtteile Dietenbach und Kleineschholz werden in Freiburg zu E-Zonen beziehungsweise Null-Emissions-Zonen. In Dietenbach untersucht eine Machbarkeitsstudie die bestmögliche Umsetzung der verschiedenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Verbindung mit einer Quartiersgarage mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Carsharing-Stellplätzen. In Kleineschholz wird eine Quartiersgarage gebaut, die ebenfalls Ladeinfrastruktur und Carsharing-Angebote bündelt. Dadurch kann auch hier Park-Suchverkehr im Viertel vermieden und die Lebensqualität der Anwohnenden verbessert werden. 

  • Niederlande

    In den Niederlanden haben 30 Städte Nullemissionszonen angekündigt, einige davon setzen sie bereits um. Die niederländischen Nullemissionszonen regulieren hauptsächlich den Lieferverkehr für in den Zonen ansässige Unternehmen. In Amsterdam gibt es z.B. auch Regelungen für Boote in der Innenstadt. Diese Fahrzeuge können dann in den ausgewiesenen Gebieten nur noch elektrisch betrieben werden. Dabei ist eine Staffelung vorgesehen, sodass Diesel- und Benzin-Fahrzeuge, die bestimmte Abgasnormen nicht erfüllen, ab bestimmten Stichdaten nach und nach keine Zufahrt mehr haben.

    Zum 01.01.2025 sind die Gemeinden und Städte Amersfoort, Amsterdam, Assen, Delft, Den Haag, Eindhoven, Gouda, Leiden, Maastricht, Nijmegen, Rotterdam, Tilburg, Utrecht und Zwolle gestartet. Weitere folgen in den nächsten fünf Jahren. Durch die festgelegten Termine zum Start können und konnten sich die Unternehmen auf diese Umstellung vorbereiten.

  • Oxford (Vereinigtes Königreich)

    Die Stadt Oxford hat Anfang 2022 ein Pilotprojekt zu einer Zero Emission Zone gestartet. Dort gibt es Zufahrtsbeschränkungen zur Innenstadt für Verbrennerfahrzeuge im Personen- und Lieferverkehr. Wer trotzdem mit einem Verbrenner die ZEZ fahren möchte, muss entweder eine Gebühr bezahlen oder eine Ausnahmegenehmigung/einen Rabatt beantragen, die/der in bestimmten Fällen genehmigt wird (z.B. für Menschen mit Behinderung oder finanziell schwache Anwohner-Haushalte). Kontrolliert wird bei der Einfahrt über Kameras.

    Die eingenommenen Gebühren kommen dem Ausbau der nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur zugute.

  • London (Vereinigtes Königreich)

    Die britische Haupstadt hat eine sogenannte “Ultra Low Emission Zone” (ULEZ) für den Personen- und Lieferverkehr eingerichtet und eine “Low Emission Zone” (LEZ) für den Schwerlastverkehr. Dabei werden Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge festgelegt (Euro-4 für Benzin-, Euro-6 für Dieselfahrzeuge), kontrolliert wird per Kamera. 

    Wenn die Fahrzeuge den Grenzwerten nicht entsprechen, müssen Gebühren von 12,50 Pfund am Tag bezahlt werden. Strafgebühren können bis zu 180 Pfund betragen. Ausnahmegenehmigungen sind ähnlich wie in Oxford möglich.

    Eine Umstiegsmöglichkeit neben dem ÖPNV sind unter anderem “Car Clubs”, die ähnlich dem Carsharing funktionieren und in London ausschließlich ULEZ-konforme Fahrzeuge anbieten. Auf diese Weise kann eine umweltfreundliche, kostengünstige Alternative zum eigenen PKW genutzt werden.

Vom Stadtteil zur Kommune: Weitere Planungsinstrumente

Der emissionsarme Stadtteil erlaubt es, Verkehr schrittweise stadtverträglicher und menschenfreundlicher zu gestalten. Er hat eine sehr große Flexibilität und lässt sich vielfältig anpassen. Er hat keine Mindest- oder Maximalgröße und ist dadurch geeignet für sowohl kleinere Gemeinden als auch Großstädte. Wer umfassender vorgehen oder nach dem Einrichten eines emissionsarmen Stadtteils den nächsten Schritt gehen möchte, kann in seiner Kommune außerdem auf die Instrumente des “Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz” und des “Klimamobilitätsplan” zurückgreifen. Der Aktionsplan richtet sich an kleinere und mittlere Kommunen mit 50.000 Einwohnenden und weniger, der Klimamobilitätsplan richtet sich insbesondere an größere Kommunen. 

Mehr Informationen zum Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz und zum Klimamobilitätsplan erhalten Sie beim Kompetenznetz KlimaMobil der NVBW.