Neue Verpflichtungen für Kommunen
Seit 6. August 2025 gilt das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Den aktualisierten Gesetzestext gibt es an dieser Stelle.
BITTE BEACHTEN:
Wir arbeiten derzeit an der Aktualisierung dieser Webseite. Bis dahin informieren Sie sich bitte auf der Website des Umweltministeriums.
Welche Verpflichtungen auf Kommunen zukommen und wie die KEA-BW Sie bei deren Umsetzung unterstützen kann, zeigen wir Ihnen demnächst wieder in unserer Paragrafen-Galerie.
