Die Klimaziele des Landes gelten weiterhin
Die Novelle des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) war notwendig geworden, um die gesetzlichen Vorgaben des Bundes auf Landesebene umsetzen zu können. Das betrifft besonders das Wärmeplanungs- und das Klimawandelanpassungsgesetz. Den aktualisierten Gesetzestext gibt es an dieser Stelle.
Die KEA-BW hat alle wichtigen Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen für Kommunen aktualisiert. Informationen gibt es etwa zum Klima-Berücksichtigungsgebot, der Erstellung von Klimamobilitätsplänen, dem CO2-Schattenpreis, nachhaltigem Bauen, der Erfassung des Energieverbrauchs und den Befugnissen der Regierungspräsidien. Wie die KEA-BW Sie bei der Umsetzung unterstützt, zeigt Ihnen die Paragrafen-Galerie.
Auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft finden Sie weitere Informationen.
Presseinformation der KEA-BW zum Klimagesetz
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