Novellierung des Förderprogramms Klimaschutz-Plus Teil 2 veröffentlicht
Neue Contracting-Förderung für Kommunen in BW
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert wieder Projekte zum Contracting für kommunale Gebäude. Förderberechtigt sind Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg die am Klimaschutz-Pakt teilnehmen und bei denen ein Beratungsangebot über Projektentwicklung vorliegt. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Fördervoraussetzungen
Teilnahme im Klimapakt (ehemals Klimaschutzpakt)
Beratungsangebot über Projekentwicklung liegt vor
Förderschwerpunkte
Potenzial- und Machbarkeitsanalysen (inklusive Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Contracting und Eigenlösung)
Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung bis hin zum Vertragsabschluss
Förderhöhe
75 % des Tagessatzes, maximal 750 € pro Tag
maximaler Zuschuss 50.000 €
Bewilligungszeitraum: maximal drei Jahre
Antragstellung
Bei der L-Bank mit einfachem Antragsverfahren und vereinfachtem Verwendungsnachweis
Projektstart nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
Weitere Informationen
Webseite des Umweltministeriums
Verwaltungsvorschrift zum Download
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Noch Fragen?
Bei weiteren Fragen zur Förderung von Contracting hilft Ihnen das Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW gerne weiter.
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Klimaschutz-Plus für Kommunen
Teil 2 - Strategische Maßnahmen
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