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Neue Contracting-Förderung für Kommunen in BW 

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Contracting-Föderung mit KS-Plus Teil 2

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert wieder Projekte zum Contracting für kommunale Gebäude. Förderberechtigt sind Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die den Klimapakt unterstützen und bei denen ein Beratungsangebot über Projektentwicklung vorliegt. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Fördervoraussetzungen

  • Unterstützung des Klimapakts (ehemals Klimaschutzpakt)
  • Beratungsangebot über Projekentwicklung liegt vor

Förderschwerpunkte

  • Potenzial- und Machbarkeitsanalysen (inklusive Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Contracting und Eigenlösung)
  • Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung bis hin zum Vertragsabschluss 

Förderhöhe

  • 75 % des Tagessatzes, maximal 750 € pro Tag
  • maximaler Zuschuss 50.000 €
  • Bewilligungszeitraum: maximal drei Jahre

Antragstellung

  • Bei der L-Bank mit einfachem Antragsverfahren und vereinfachtem Verwendungsnachweis
  • Projektstart nach Erhalt des Zuwendungsbescheids

Weitere Informationen

Hinweise

  • Das Förderprogramm kann nicht genutzt werden für kommunale Wärmenetze, über die mindestens ein privater Anschlussnehmer versorgt wird. 

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  • Noch Fragen?

    Das Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW hilft Ihnen gerne weiter.

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  • Klimaschutz-Plus für Kommunen 

    Teil 2 - Strategische Maßnahmen 

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