Contracting-Föderung mit KS-Plus Teil 2
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert wieder Projekte zum Contracting für kommunale Gebäude. Förderberechtigt sind Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die den Klimapakt unterstützen und bei denen ein Beratungsangebot über Projektentwicklung vorliegt. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Fördervoraussetzungen
- Unterstützung des Klimapakts (ehemals Klimaschutzpakt)
- Beratungsangebot über Projekentwicklung liegt vor
Förderschwerpunkte
- Potenzial- und Machbarkeitsanalysen (inklusive Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Contracting und Eigenlösung)
- Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung bis hin zum Vertragsabschluss
Förderhöhe
- 75 % des Tagessatzes, maximal 750 € pro Tag
- maximaler Zuschuss 50.000 €
- Bewilligungszeitraum: maximal drei Jahre
Antragstellung
- Bei der L-Bank mit einfachem Antragsverfahren und vereinfachtem Verwendungsnachweis
- Projektstart nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
Weitere Informationen
- Webseite des Umweltministeriums
- Verwaltungsvorschrift zum Download
Hinweise
- Das Förderprogramm kann nicht genutzt werden für kommunale Wärmenetze, über die mindestens ein privater Anschlussnehmer versorgt wird.
-
Noch Fragen?
Das Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW hilft Ihnen gerne weiter.
-
Klimaschutz-Plus für Kommunen
Teil 2 - Strategische Maßnahmen
-
Download-Bereich
Melden Sie sich hier an und erhalten Sie Zugriff zu aktuellen Ausschreibungsunterlagen im Bereich Contracting.
