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Neue Contracting-Förderung für Kommunen in BW 

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Novellierung des Förderprogramms Klimaschutz-Plus Teil 2 veröffentlicht

Neue Contracting-Förderung für Kommunen in BW
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert wieder Projekte zum Contracting für kommunale Gebäude. Förderberechtigt sind Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg die am Klimaschutz-Pakt teilnehmen und bei denen ein Beratungsangebot über Projektentwicklung vorliegt. Anträge können ab sofort gestellt werden.

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Fördervoraussetzungen
Teilnahme im Klimapakt (ehemals Klimaschutzpakt)
Beratungsangebot über Projekentwicklung liegt vor

Förderschwerpunkte
Potenzial- und Machbarkeitsanalysen (inklusive Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Contracting und Eigenlösung)
Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung bis hin zum Vertragsabschluss 

Förderhöhe
75 % des Tagessatzes, maximal 750 € pro Tag
maximaler Zuschuss 50.000 €
Bewilligungszeitraum: maximal drei Jahre

Antragstellung 
Bei der L-Bank mit einfachem Antragsverfahren und vereinfachtem Verwendungsnachweis
Projektstart nach Erhalt des Zuwendungsbescheids

Weitere Informationen
Webseite des Umweltministeriums
Verwaltungsvorschrift zum Download

  • Noch Fragen?

    Bei weiteren Fragen zur Förderung von Contracting hilft Ihnen das Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW gerne weiter.

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  • Klimaschutz-Plus für Kommunen 

    Teil 2 - Strategische Maßnahmen 

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