Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz
Baden-Württemberg

Seit dem 6. August 2025 gilt das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Die KEA-BW zeigt auf diesem Infoportal alle wichtigen Änderungen. Kommunen finden detaillierte Informationen zu einzelnen Paragrafen und zu bestehenden und neuen Verpflichtungen.

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Die Klimaziele des Landes gelten weiterhin

Die Novelle des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) war notwendig geworden, um die gesetzlichen Vorgaben des Bundes auf Landesebene umsetzen zu können. Das betrifft besonders das Wärmeplanungsgesetz und das Klimawandelanpassungsgesetz. 
Den aktualisierten Gesetzestext gibt es an dieser Stelle.

Die KEA-BW hat alle wichtigen Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen für Kommunen hier aktualisiert. Informationen gibt es etwa zum Klima-Berücksichtigungsgebot, der Erstellung von Klimamobilitätsplänen, dem CO2-Schattenpreis, nachhaltigem Bauen, der Erfassung des Energieverbrauchs und den Befugnissen der Regierungspräsidien. Wie die KEA-BW Sie bei der Umsetzung unterstützt, zeigt Ihnen die Paragrafen-Galerie.

Auf dieser Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft finden Sie weitere Informationen zum KlimaG BW.

Presseinformation der KEA-BW: Aktualisiertes Klimagesetz in Kraft getreten