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Statusbericht Nachhaltige Mobilität

Lärmbelastung

Neben den Emissionen von Abgasen gehört Lärm zu den bedeutendsten Belastungen, die der Verkehr bei Menschen und Umwelt verursacht. Daher werden seit Jahren Maßnahmen geplant und umgesetzt, um die Lärmbelastung im Land zu reduzieren. In einigen Fällen haben auch Maßnahmen, die den Klimaschutz im Verkehr oder die Verkehrssicherheit voranbringen sollen, eine lärmmindernde Wirkung (z.B. die Umstellung auf E-Mobilität oder Tempo 30 innerorts).

Wo wie viele Menschen von Verkehrslärm betroffen sind, ist in den folgenden Karten und Tabellen für die Kreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dargestellt. Dafür wurden Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 in Ballungsräumen (Städte über 100.000 Einwohner) sowie an Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken ausgewertet. Hauptverkehrsstraßen sind Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen ab 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken sind Schienenwege ab 30.000 Zügen pro Jahr. Angegeben ist die Zahl der betroffenen Personen mit Lärmpegeln in der Nacht (zwischen 22 und 6 Uhr) LNight über 55 dB(A) sowie die Zahl der Betroffenen mit 24-Stunden-Lärmpegeln LDEN (DEN = day, evening, night) über 65 dB(A), sowohl für Straßen- als auch für Schienenverkehrslärm. Zur besseren Vergleichbarkeit sind die Betroffenenzahlen auch in Bezug zur Einwohner:innenzahl (je 1.000 EW) gesetzt. Beim Vergleich verschiedener Kreise oder Städte miteinander muss jedoch beachtet werden, dass in Ballungsräumen neben den Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken auch sonstige Straßen und Eisenbahn-/Stadtbahn-/Straßenbahnstrecken berücksichtigt werden, weshalb die Zahlen dort generell höher ausfallen als in den übrigen Städten und Gemeinden. Wie sich die Lärmbelastung im Vergleich zu früheren Lärmkartierungen verändert hat, lässt sich wegen bedeutender Anpassungen der Berechnungsmethode ab der Kartierung 2022 nicht ermitteln. Darüber kann erst die nächste Kartierung mit identischer Methodik Auskunft geben.


  • Hinweise zu Tabellen und Karten

    Um die Karten und Tabellen angezeigt zu bekommen, müssen Sie auf einen der “Aktivieren"-Buttons klicken. Wenn Sie "Dauerhaft aktivieren" anklicken und danach die Seite neu laden, werden automatisch alle Grafiken angezeigt.

    Sowohl die Tabellen als auch die Karten sind interaktiv. Sie können…

    • in den Karten Details zu den eingefärbten Kreisen/Gemeinden anzeigen, indem Sie mit dem Mauszeiger über diese Gebiete fahren oder sie anklicken,
    • in Gemeindekarten durch Doppelklick oder Anklicken der Schaltfläche „+“ (oben rechts) hineinzoomen, wodurch auch mehr Gemeindenamen eingeblendet werden,
    • Gebiete mit Werten um einen bestimmten Wert herum hervorheben, indem Sie mit dem Mauszeiger über die Legende (oben links) fahren und einen Wert auswählen,
    • die Tabellen durch Anklicken des Spaltennamens nach beliebigen Spalten auf- oder absteigend sortieren,
    • einzelne Kreise oder Gemeinden suchen über das Suchfeld (oben links),
    • durch einen Klick auf „+ Zeige … mehr/weniger“ (unter der Tabelle in der Mitte) die übrigen Zeilen ein- oder ausblenden.

Für die Darstellung dieser Infografiken nutzen wir die Software von Datawrapper. Erst wenn Sie einen der „Aktivieren-Buttons“ klicken, werden die Grafiken geladen. Dabei willigen Sie ein, dass z. B. Ihre IP-Adresse an Datawrapper übertragen wird. Diese Einwilligung können Sie über Ihre Browsereinstellungen mit der Funktion „Cookies löschen“ widerrufen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kea-bw.de/datenschutz und https://www.datawrapper.de/privacy. 

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Siehe unten für weitere Ergebnisse auf Kreisebene und auf Gemeindeebene.

Zusammenfassung Ergebnisse:

  • Landesweit sind etwa 50 von 1.000 Personen (insgesamt etwa eine halbe Million Menschen) von Straßenverkehrslärm oberhalb des Schwellenwertes betroffen, beim Schienenverkehrslärm sind es mit ungefähr 10 von 1.000 Personen deutlich weniger.
  • Tendenziell ist der Anteil der Betroffenen in ländlicheren Kreisen geringer, aber hier gibt es dennoch deutliche Unterschiede (teilweise mehr als Faktor vier) zwischen den Landkreisen. Auch bei den Ballungsräumen gibt es eine größere Spanne (bis zu Faktor drei).
  • Zwischen den einzelnen Städten/Gemeinden gibt es noch deutlich größere Unterschiede. Besonders hohe Anteile von Betroffenen finden sich neben den Ballungsräumen (hier schon allein aus methodischen Gründen) auch an Fernverkehrsachsen wie den Autobahnen. Ein beachtlicher Teil der Gemeinden ist wegen des Fehlens von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken aber auch nicht kartiert worden.
  • In manchen Stadtkreisen ist die Zahl der von Schienenverkehrslärm betroffenen Personen mehr als halb so groß wie die Zahl der von Straßenverkehrslärm Betroffenen, in den meisten Fällen ist sie jedoch deutlich niedriger. In einigen Gemeinden sind aber auch mehr Menschen von Schienenverkehrslärm betroffen als von Straßenverkehrslärm.
     

Handlungsbedarf/-möglichkeiten auf kommunaler Ebene

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet die von der Umgebungslärmkartierung erfassten Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger können darin Maßnahmen festgelegt werden, um die Lärmbelastung der Bevölkerung auf ein möglichst verträgliches Ausmaß zu reduzieren. Dazu zählen zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkungen, lärmmindernde Fahrbahnbeläge, Lärmschutzwände und der Schutz ruhiger Gebiete. Das Land fördert kommunale Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und zur Verkehrsberuhigung. Auch hilft es bei der Gestaltung von lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten. Um Synergien zu nutzen, wird die Lärmaktionsplanung idealerweise mit Mobilitäts- und Klimaschutzinstrumenten kombiniert. Hier setzen die vom Land geförderten „Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“ an (siehe auch Indikator Verkehrsplanung).

 

Maßnahmen auf Landesebene

Der Schutz vor Verkehrslärm hat für das Land große Bedeutung. Künftig soll in Baden-Württemberg niemand mehr gesundheitskritischen Belastungen durch Verkehrslärm ausgesetzt sein. Um das zu erreichen, setzt sich das Land für bessere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen beim Schutz vor Verkehrslärm ein. Der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 gibt einen Überblick über die Lärmsituation an den Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken sowie über bereits umgesetzte und geplante Lärmschutzmaßnahmen des Landes. Neben der Förderung kommunaler Maßnahmen zum Schutz vor Lärm und zur Gestaltung von lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten sind hier z.B. das bauliche Lärmsanierungsprogramm für Landesstraßen, die Förderung von Bussen und Lastwagen mit Elektroantrieb und die vielfältigen Maßnahmen gegen Motorradlärm zu nennen. Viele weitere Informationen zu Lärmschutzaktivitäten auf Landesebene finden sich auf der Lärmschutz-Themenseite des Verkehrsministeriums und bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Weitere Ergebnisse auf Kreis-Ebene

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Weitere Ergebnisse auf Gemeinde-Ebene

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