Ein großer Teil der energiebedingten Treibhausgasemissionen fällt bei der Bereitstellung von Gebäudewärme (und -kälte) an. Um diese Emissionen zu reduzieren, sollte ein besonderer Fokus gelegt werden auf:
- die Senkung des Wärmebedarfs durch Sanierungen und Suffizienzmaßnahmen insbesondere in Bezug auf die Wohnfläche pro Kopf,
- Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, insbesondere Wärmepumpen,
- Wärmenetze auf Basis erneuerbarer Energien.
Sie haben sich aus der wissenschaftlichen Diskussion als effizienteste Lösungspfade herauskristallisiert. Auf dieser Seite werden energetische Sanierungen und Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Neubau in den Blick genommen. Dabei geht es vorrangig um Gebäude in privater Hand. Kommunen können Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden anregen. Für Wärmenetze und auch für kommunale Gebäude besteht je eine separate Themenseite im Dashboard.
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Hinweise zu Tabellen und Karten
Um die Karten und Tabellen angezeigt zu bekommen, müssen Sie auf einen der “Aktivieren"-Buttons klicken. Wenn Sie "Dauerhaft aktivieren" anklicken und danach die Seite neu laden, werden automatisch alle Grafiken angezeigt.
Sowohl die Tabellen als auch die Karten sind interaktiv. Sie können…
- in den Karten Details zu den eingefärbten Kreisen/Gemeinden anzeigen, indem Sie mit dem Mauszeiger über diese Gebiete fahren oder sie anklicken,
- in Gemeindekarten durch Doppelklick oder Anklicken der Schaltfläche „+“ (oben rechts) hineinzoomen, wodurch auch mehr Gemeindenamen eingeblendet werden,
- Gebiete mit Werten um einen bestimmten Wert herum hervorheben, indem Sie mit dem Mauszeiger über die Legende (oben links) fahren und einen Wert auswählen,
- die Tabellen durch Anklicken des Spaltennamens nach beliebigen Spalten auf- oder absteigend sortieren,
- einzelne Kreise oder Gemeinden suchen über das Suchfeld (oben links),
- durch einen Klick auf „+ Zeige … mehr/weniger“ (unter der Tabelle in der Mitte) die übrigen Zeilen ein- oder ausblenden.
Zusammenfassung Ergebnisse:
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Energieberatungen
Wohngebäude
Bevor eine Gebäudesanierung oder ein Heizungstausch vorgenommen wird, sollten Ausgangslage und Handlungsoptionen analysiert werden. Dazu eignen sich Energieberatungen durch qualifiziertes Personal. Die Rahmenbedingungen für solche Beratungen sind in Baden-Württemberg besonders günstig, was durch das flächendeckende Netz der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen und eine umfassende Abdeckung mit freien Energieberaterinnen und -beratern bedingt ist. Hinzu kommt die Kooperation der Agenturen und der Energieberaterinnen und -beratern mit Zukunft Altbau und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Letztere wurde im Jahr 2009 gestartet und hat sich seither im Land etabliert.
Die Beratungen im Rahmen der Kooperation der Verbraucherzentrale mit den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen zeigen seit 2012 einen steigenden Trend. Dieser erreicht seinen Höhepunkt im Jahr 2022. In diesem Jahr stiegen Preise fossiler Energieträger infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine deutlich an. Ab 2023 gehen die Zahlen wieder leicht zurück.
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Schon seit vielen Jahren fördert der Bund über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Durchführung von Vor-Ort-Energieberatungen für Wohngebäude durch qualifizierte und gelistete Energieberatende über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Stand Anfang 2026 wird ein Zuschuss von bis zu 50 % gewährt. Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Anzahl dieser Beratungen in Baden-Württemberg und den anderen Bundesländern nach Jahren. Diese zeigen über die Jahre 2011 bis 2018 einen leicht absteigenden Trend. Anschließend folgt eine Phase deutlicher Anstiege bis zum Jahr 2023. Daraufhin gehen die Werte für Baden-Württemberg leicht zurück, in den anderen Bundesländern setzt sich die Steigerung fort. Nichtsdestotrotz wird die Förderung in Baden-Württemberg deutlich überproportional zum Anteil der Bevölkerung nachgefragt.
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In welchen Regionen die Förderung wie stark nachgefragt wurde, zeigt die Kartendarstellung links. Dargestellt wird die Anzahl der BAFA-Energieberatungen für Wohngebäude pro einer Million Einwohnenden und Jahr von 2022 bis 2024. Diese ist im Enzkreis am höchsten, gefolgt vom Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und der Stadt Freiburg. Bei Betrachtung der absoluten Beratungen liegt der Rhein-Neckar-Kreis vorn, gefolgt vom Landkreis Ludwigsburg und dem Ostalbkreis.
Nichtwohngebäude
Neben dem Förderprogramm für Wohngebäude besteht auch die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude. Diese unterscheidet zwischen Energieaudits, Energieberatungen und Contracting-Orientierungsberatungen. Alle Beratungsarten werden mit bis zu 50 % gefördert (Stand Anfang 2026).
Das folgende Balkendiagramm zeigt die Entwicklung der Anzahl der geförderten Beratungen seit 2021 in Baden-Württemberg und den übrigen Bundesländern. Dazu werden alle drei Arten der geförderten Beratungen addiert. Die Anzahl steigt zunächst deutlich an bis zum Höchstwert im Jahr 2023. Anschließend gehen die Zahlen wieder zurück, bleiben aber über dem Niveau von 2022.
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Der Vergleich mit den übrigen Bundesländern zeigt, dass auch Energieberatungen für Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg besonders häufig durchgeführt werden. Sowohl bei den absoluten Werten als auch in Relation zur Anzahl der Einwohnenden belegt Baden-Württemberg den ersten Platz. Bei den relativen Werten folgen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, bei den absoluten Werten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern.
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In den letzten drei Jahren wurden die Energieberatungen unter den drei Förderschwerpunkten am häufigsten nachgefragt. Im Jahr 2022 waren dies noch die Energieaudits. Contracting-Beratungen wurden kaum unter Verwendung des Förderprogramms durchgeführt.
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Die Kartendarstellung zeigt, wie sich die Beratungen für Nichtwohngebäude über das Land verteilen. Als Vergleichsgröße wird die Anzahl der Beratungen pro Jahr zwischen 2022 und 2024 ins Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Der Landkreis Rottweil erreicht die höchsten Werte. Es folgen der Schwarzwald-Baar-Kreis, der Landkreis Tuttlingen und der Hohenlohekreis. Der Rhein-Neckar-Kreis zeigt die höchste absolute Anzahl an Beratungen vor der Stadt Stuttgart sowie den Landkreisen Esslingen und Ludwigsburg.
Sanierung und Heizung
Die Klimaziele sind nur durch Reduktion des Verbrauchs in Kombination mit dem Einsatz erneuerbarer Energien erreichbar. Mit sinkendem Energiebedarf und der Umstellung auf lokal verfügbare erneuerbare Energieträger nehmen zudem auch die Abhängigkeit von Energieimporten und die Verwundbarkeit durch Energiepreisschwankungen ab.
Daher werden Sanierung und Heizungstausch insbesondere über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Diese besteht aus mehreren Teilen, die sich gruppieren lassen in die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus (Wohngebäude) bzw. zum Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude) und der Förderung von Einzelmaßnahmen. Der Vergleich dieser drei Förderschwerpunkte zeigt, dass die meisten Bewilligungen mit großem Abstand im Programmteil Einzelmaßnahmen erfolgen. Bei den Fördersummen ist der Förderschwerpunkt Sanierung zum Effizienzhaus aber auf ähnlichem Niveau. Alle drei Förderschwerpunkte werden in Baden-Württemberg in Relation zur Anzahl der Einwohnenden überproportional genutzt, besonders deutlich ist dies bei den Einzelmaßnahmen.
Hinweise zu den Daten: Für den Vergleich wurden die Jahren 2023 und 2024 herangezogen, da zuvor auch die Neubauförderung Teil von Sanierung zum Effizienzhaus war. Zu berücksichtigen ist, dass vom BAFA (Teile des BEG EM) Daten zu ausgezahlten und von der KfW (Teile BEG EM, Effizienzhaus und -gebäude) Daten zu bewilligten Förderungen pro Berichtsjahr vorliegen. Auch wenn sich hieraus eine Unschärfe ergibt, werden an dieser Stelle beide miteinander verrechnet. In den Programmteilen Effizienzhaus und -gebäude gibt es sowohl eine reine Zuschussvariante als auch eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss. Bei der Gesamtfördersumme kann somit nicht zwischen Kredit und Zuschuss unterschieden werden. Bei den Einzelmaßnahmen ist diese Unterscheidung möglich. Für den Vergleich an dieser Stelle werden für die Einzelmaßnahmen Zuschüsse und Kredite aufaddiert, um Vergleichbarkeit mit den anderen beiden Programmteilen herzustellen. Weiter unten im Abschnitt Einzelmaßnahmen werden nur die Zuschüsse analysiert.
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Sanierung zum Effizienzhaus
Im Programmteil „BEG Wohngebäude Kredit“ (KfW 261) werden Sanierungen von Wohngebäuden gefördert, wenn am Ende ein Effizienzhausstandard erreicht wird. Für solche Projekte wird Stand Anfang 2026 ein Förderkredit erteilt und ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 % gewährt. Bis 2022 bestand auch eine reine Zuschussvariante (KfW 461).
Die Entwicklung der Anzahl der Bewilligungen und der Fördersummen im Programm haben von 2022 zu 2023 deutlich abgenommen. Allerdings ist in diesem Zeitraum auch die Neubauförderung in ein separates Förderprogramm (Klimafreundlicher Neubau) ausgegliedert worden. In jedem der vier Jahre 2021 bis 2024 wurde das Programm in Baden-Württemberg in Relation zur Anzahl der Einwohnenden überproportional genutzt.
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Die meisten Fördermittel pro Jahr in Relation zur Anzahl der Einwohnenden im Programmteil BEG Wohngebäude Kredit weisen die Landkreise Tübingen, Ravensburg und Biberach auf. Es folgen die Stadt Baden-Baden, der Bodenseekreis und der Landkreis Sigmaringen. Es zeigt sich eine Konzentration in eher ländlichen Gebieten. Die dortigen Eigentumsstrukturen begünstigen Sanierungsprojekte. Denn in ländlichen Gebieten befindet sich in der Regel ein größerer Anteil der Gebäude im Besitz der Personen, die das Gebäude auch bewohnen. Gleichzeitig ist die Wohnfläche pro Person in ländlichen Gebieten höher als in städtischen. Dies könnte einen Mehrbedarf an Finanzmitteln für die Sanierung pro Person erklären.
Sanierung zum Effizienzgebäude
Die Sanierung privater Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude (Die Daten zum Programmteil für Kommunen sind auf der Themenseite „Gebäude kommunal“ dargestellt) wird seit Mitte 2021 im KfW-Programm „BEG Sanierung Nichtwohngebäude Kredit“ (KfW 263) gefördert. Stand Anfang 2026 wird ein Förderkredit inklusive eines Tilgungsbonus von bis zu 35 % gewährt. Bis Mitte 2022 stand alternativ ein reiner Zuschuss mit „BEG Nichtwohngebäude Zuschuss“ (KfW 463) zur Verfügung.
Der Wegfall der Zuschussvariante macht sich im Verlauf der Bewilligungen und Fördersummen deutlich bemerkbar. Beide nehmen vom Jahr 2022 zum Jahr 2023 deutlich ab und stabilisieren sich im Jahr 2024. Außer im Jahr 2022 wird das Programm in Baden-Württemberg im Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden überproportional genutzt.
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Die Kartendarstellung vergleicht die Nutzung des Programmteils Sanierung zum Effizienzgebäude zwischen den Kreisen. Dazu wird die Fördersumme pro Jahr in Relation zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Am intensivsten wird der Programmteil demnach im Landkreis Biberach genutzt. Die Städte Ulm und Baden-Baden, die Landkreise Calw und Tuttlingen sowie der Schwarzwald-Baar-Kreis folgen.
Einzelmaßnahmen
Im Programmteil BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes mit bis zu 70 % gefördert (Stand Anfang 2026). Das Bundesförderprogramm besteht seit 2021 und wurde anfangs komplett vom BAFA betreut. Seit 2024 wird die Heizungsförderung von der KfW bearbeitet. Vom BAFA liegen die ausgezahlten, von der KfW die bewilligten Förderungen pro Jahr vor. Auch wenn sich hieraus eine Unschärfe ergibt, werden an dieser Stelle beide miteinander verrechnet. Zudem werden nur Zuschüsse und keine Kreditmittel berücksichtigt.
Wie oben dargestellt, wird der Programmteil in Baden-Württemberg überproportional zum Anteil der Einwohnenden nachgefragt. Die Fördersummen und die Anzahl der Bewilligungen für Antragstellende aus Baden-Württemberg steigen seit 2021 kontinuierlich an und sind in 2024 fast fünfmal so hoch wie in 2021.
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Für den Vergleich der Kreise werden die jährlichen Fördersummen in BEG Einzelmaßnahmen von nicht-kommunalen Antragstellenden ins Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Die relative Fördersumme ist in den Landkreisen Rottweil und Waldshut am größten. Die Landkreise Freudenstadt, Calw, der Hohenlohekreis sowie der Enzkreis folgen. Der Programmteil wird in den Stadtkreisen weniger intensiv genutzt als in den Landkreisen. Auch hier könnten die Eigentumsstruktur und die Wohnfläche pro Person eine Rolle spielen.
Zur Heizungsförderung und den Maßnahmen an der Gebäudehülle liegen detaillierte Daten vom BAFA vor. Die folgenden vier Karten zeigen daher ausschließlich vom BAFA geförderte Aktivitäten nach Auszahlungsjahr. Von der KfW, die die Heizungsförderung seit 2024 betreut, wurden keine derart detaillierten Daten bereitgestellt. Die drei Karten zu Wärmeerzeugern zeigen also nur Förderungen, die vor 2024 beantragt wurden.
Die Anzahl der jährlichen Maßnahmen an der Gebäudehülle wird für den Vergleich der Landkreise ins Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Der Ostalbkreis erreicht dabei die höchsten Werte. Es folgen der Alb-Donau-Kreis und die Landkreise Rottweil und Biberach sowie der Bodenseekreis. Die absolut höchste Anzahl an Maßnahmen weist der Rhein-Neckar-Kreis auf.
Für die Kartendarstellung der geförderten Wärmepumpen wird deren installierte Leistung pro Jahr durch die Anzahl der Einwohnenden geteilt. Den höchsten Wert erreicht der Enzkreis vor dem Rhein-Neckar-Kreis, dem Landkreis Karlsruhe, dem Neckar-Odenwald-Kreis und dem Landkreis Calw. Auch hier weist der Rhein-Neckar-Kreis den höchsten absoluten Wert auf.
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Auch für den Vergleich der Landkreise zur Solarkollektorfläche und zur installierten Leistung der Biomasseheizungen, wird die durchschnittliche jährliche Summe ins Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Bei der Solarkollektorfläche erreicht der Landkreis Rottweil den höchsten Wert, gefolgt vom Alb-Donau-Kreis sowie den Landkreisen Calw, Tübingen, Waldshut und Freudenstadt. Absolut betrachtet befindet sich die größte geförderte Solarkollektorfläche im Landkreis Esslingen. Im Vergleich zum Thema Biomasseheizungen liegt der Landkreis Waldshut vor den Landkreisen Rottweil und Schwäbisch-Hall, dem Hohenlohekreis dem Landkreis Freudenstadt, sowie dem Main-Tauber-Kreis. Den höchsten absoluten Wert erreicht der Ortenaukreis.
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Neubau
Neubau ist grundsätzlich kritisch zu betrachten, da er verglichen mit der Sanierung auch bei strengen Vorgaben mehr Ressourcen verbraucht, Treibhausgase freisetzt und Flächen versiegelt. Der Bund vergibt über die KfW im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) Förderkredite für Neubauten, die ambitionierte Energieeffizienzstandards erreichen. Das Programm besteht aus drei Teilen: Wohngebäude (KfW 296, 297, 298), Nichtwohngebäude (KfW 299, 596) und Kommunen (KfW 498, 499). Letztere können zudem einen Zuschuss von bis zu 10 % erhalten (Stand Anfang 2026). Die Daten zum Programmteil für Kommunen sind auf der Themenseite „Gebäude kommunal“ dargestellt. Die folgenden Diagramme zeigen, dass die meisten Bewilligungen im Programmteil für Wohngebäude erlassen werden. Dieser erhält auch die höchste Gesamtfördersumme, hier ist der Abstand zum Programmteil Nichtwohngebäude aber deutlich geringer als bei der Anzahl der Bewilligungen. Die Förderung für Kommunen nimmt nur einen kleinen Anteil ein. Der Programmteil für Wohngebäude wird in Baden-Württemberg in Relation zur Anzahl der Einwohnenden weniger genutzt als in anderen Bundesländern, der Teil für Nichtwohngebäude wird hingegen intensiver beansprucht.
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Um die Kreise untereinander vergleichen zu können, wird die Fördersumme pro Jahr in Relation zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Im Programmteil für Wohngebäude erreicht die Stadt Freiburg den Höchstwert. Die Landkreise Biberach und Heidenheim folgen mit großem Abstand, ebenso die Städte Heilbronn und Ulm. Im Programmteil Nichtwohngebäude liegt die Stadt Heilbronn vor Mannheim, dem Alb-Donau-Kreis sowie den Landkreisen Sigmaringen und Schwäbisch Hall.
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Kälte-/Klimaanlagen
Das BMU fördert seit 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs und zur weiteren Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase mit Investitionszuschüssen. Es werden Maßnahmen an stationären Kälte- und Klimaanlagen gefördert. Die Höhe der Förderung wird anhand einer Reihe von technischen Parametern anlagenspezifisch berechnet; sie ist auf 200.000 € pro Maßnahme und maximal 50 % der förderfähigen Investitionen begrenzt. Das Förderprogramm beschränkt sich auf gewerbliche Anwendungen, kann aber nicht nur von Unternehmen genutzt werden, sondern auch von gemeinnützigen Organisationen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbänden und Eigenbetrieben, Hochschulen und Schulen, Krankenhäusern sowie kirchlichen Einrichtungen.
Der Vergleich der Bundesländer zeigt, dass das Programm in Baden-Württemberg im Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden intensiv genutzt wird. Nur in Niedersachsen und Bayern ist die relative Fördersumme höher, die relative Anzahl der Bewilligungen zudem auch im Saarland. Die folgenden Diagramme geben einen Überblick zur Nutzung in den 16 Bundesländern.
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Um die Kreise untereinander zu vergleichen, wurde die jährliche Fördersumme ins Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Der Landkreis Heilbronn erreicht dabei den höchsten Wert. Mit deutlichem Abstand folgen Pforzheim, die Landkreise Rastatt, Calw und Freudenstadt, der Ortenaukreis sowie der Landkreis Rottweil.
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