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Statusbericht Kommunaler Klimaschutz

Klimaschutz-Plus und KLIMOPASS

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Landes wird vom Umweltministerium getragen, von der L-Bank abgewickelt und von der KEA-BW fachlich begleitet. Es wurde bereits im Jahr 2002 ins Leben gerufen und hat seitdem diverse Anpassungen erfahren. Das Programm besteht aus zwei Teilen: „Teil 1 – Gebäudesanierung“ (investive Maßnahmen) ist seit 21.07.2025 geöffnet, „Teil 2 – Strategische Maßnahmen“ (strategischer Teil) seit 01.02.2026. Anträge können bis 31.12.2026 eingereicht werden. Inhaltlich zielt das Programm darauf ab, Kommunen bei der Sanierung ihrer Liegenschaften zu unterstützen. 

Auch das Programm KLIMOPASS wird vom Umweltministerium getragen und von der L-Bank abgewickelt. Fachlich unterstützt die LUBW. Es besteht aus drei Teilen: „Teil 1: Strategische Maßnahmen“, „Teil 2: Investive Maßnahmen“ und „Teil 3: Innovative Modellprojekte“. Zum 31.10.2025 wurde es neu aufgelegt. Es unterstützt Kommunen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. 

Gefördert werden in beiden Programmen Kommunen und im investiven Teil von Klimaschutz-Plus zudem Schulverbände als Träger öffentlicher Schulen. Fördervoraussetzung für Kommunen sind die Unterstützung des Klimapakts sowie die Zielsetzung einer treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung bis spätestens 2040. 


  • Hinweise zu Tabellen und Karten

    Um die Karten und Tabellen angezeigt zu bekommen, müssen Sie auf einen der “Aktivieren"-Buttons klicken. Wenn Sie "Dauerhaft aktivieren" anklicken und danach die Seite neu laden, werden automatisch alle Grafiken angezeigt.

    Sowohl die Tabellen als auch die Karten sind interaktiv. Sie können…

    • in den Karten Details zu den eingefärbten Kreisen/Gemeinden anzeigen, indem Sie mit dem Mauszeiger über diese Gebiete fahren oder sie anklicken,
    • in Gemeindekarten durch Doppelklick oder Anklicken der Schaltfläche „+“ (oben rechts) hineinzoomen, wodurch auch mehr Gemeindenamen eingeblendet werden,
    • Gebiete mit Werten um einen bestimmten Wert herum hervorheben, indem Sie mit dem Mauszeiger über die Legende (oben links) fahren und einen Wert auswählen,
    • die Tabellen durch Anklicken des Spaltennamens nach beliebigen Spalten auf- oder absteigend sortieren,
    • einzelne Kreise oder Gemeinden suchen über das Suchfeld (oben links),
    • durch einen Klick auf „+ Zeige … mehr/weniger“ (unter der Tabelle in der Mitte) die übrigen Zeilen ein- oder ausblenden.

Zusammenfassung Ergebnisse:

  • Ein großer Teil der Kommunen in Baden-Württemberg hat bereits vom Förderprogramm Klimaschutz-Plus profitiert.
  • Aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen ist das Programm Klimaschutz-Plus im ständigen Wandel. Auch die Fortschreibung aus 2025/2026 bringt deutliche Änderungen gegenüber der vorherigen Version mit sich.
  • Auch das Programm KLIMOPASS wird von vielen Kommunen genutzt, insbesondere Modul C für investive Maßnahmen (heute „Teil 2“). 

Klimaschutz-Plus investiver Teil

In diesem Abschnitt wird der investive Programmteil von Klimaschutz-Plus dargestellt. Dieser teilt sich auf in den BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und den Bonus für energieeffiziente Schulsanierung (bisher: CO2-Minderungsprogramm und Fördertatbestand „Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung“). Die Betrachtung beschränkt sich auf den kommunalen Teil des Programms, d. h. kommunale Antragsteller, auch wenn vor 2026 auch nicht-kommunale Akteure antragsberechtigt waren. 

Seit der Neuauflage im Juli 2025 zielt das Programm auf die energetische Sanierung ausschließlich kommunaler Gebäude ab. Für Bewilligungen im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wird eine Bonusförderung (Rucksackförderung) gewährt. Dabei kann die BEG-Förderung um 25 % der laut BEG-Zuwendungsbescheid ausgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden. Werden Schulgebäude auf ein hohes energetisches Niveau saniert, kann ein Bonus von 5 %, maximal 500.000 € (bei Erreichen eines KfW-Effizienzgebäudes 70) bzw. 15 %, maximal 1.500.000 € (KfW-Effizienzgebäude 55) der förderfähigen Kosten ausgezahlt werden. 

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Über alle Förderjahre hinweg war die Verbesserung des Wärmeschutzes die mit Abstand am häufigsten geförderte Maßnahme; durch sie werden im Mittel auch die mit Abstand höchsten Investitionen ausgelöst. Die Errichtung von BHKW-Anlagen wurde in den ersten Förderjahren stark in Anspruch genommen, damals auch noch für Kleinanlagen. Seit 2016 ist sie, vor allem wegen der Konkurrenz durch das KWKG, nicht mehr förderfähig. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wurde in den Jahren 2011 bis 2014 gefördert, dies wurde vor allem 2014 intensiv wahrgenommen. Alle weiteren Maßnahmen verzeichneten im Laufe der Jahre – bei zum Teil sprunghaftem Verlauf – eine abnehmende Nachfrage. Mit der Neuauflage im Juli 2025 haben sich die Inhalte des Förderprogramms deutlich verändert. Insbesondere ist die Kopplung der Förderhöhe an die CO2-Minderung zugunsten einer pauschalen (Rucksack-)Förderung aufgegeben worden.

Die Anzahl der Fördervorhaben und die Fördersumme, die 2010 (Banken-Krise) auf ein zwischenzeitliches Minimum fielen, stiegen danach wieder an und haben im Jahr 2014 ein zweites Hoch erreicht. In den Jahren 2015 und 2016 wiesen beide Größen eine stark fallende Tendenz auf, die sich bis 2024 fortgesetzt hat. Von 2014 bis 2016 hat die durchschnittliche Förderquote abgenommen, der durchschnittliche Fördersatz hingegen zugenommen. Diese Veränderungen sind durch eine Überarbeitung des Programms bedingt, die Überschneidungen mit der erheblich erweiterten Förderung des Bundes (v. a. Kommunalrichtlinie und BEG –Bundesförderung für effiziente Gebäude) vermeiden sollte. Der Programmteil „Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung“, der insgesamt zu einem deutlichen Anstieg der Fördersummen geführt hat, ist unten separat ausgewiesen.

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Die Inanspruchnahme des Programms und der Fördermittel durch die einzelnen Kreise stellt sich in der Kumulierung der Förderjahre 2006 bis 2024 sehr unterschiedlich dar. Die höchste bewilligte Fördersumme in Relation zur Anzahl der Einwohnenden weist die Stadt Freiburg auf, gefolgt vom Zollernalbkreis, dem Landkreis Sigmaringen, dem Ortenaukreis sowie dem Landkreis Rastatt.

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Die Mehrzahl der Kommunen im Land hat dieses Programm in Anspruch genommen (631 Städte und Gemeinden mit insgesamt über 9 Mio. EW), teilweise auch mehrfach. Selbst von den kleinen Kommunen unter 5.000 EW haben gut 40 % das Programm genutzt.

Sanierung von Schulgebäuden

2018 wurde der Fördertatbestand „Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung“ neu eingeführt, der die bestehenden Förderungen des Landes zur Sanierung von Schulgebäuden ergänzt und dann in Anspruch genommen werden kann, wenn zumindest der Effizienzhausstandard KfW 70 erreicht wird. Bis Ende 2020 konnten 51 Anträge mit 20,1 Mio. € Fördersumme bewilligt und fast 270.000 m² Schulfläche energetisch saniert werden. Die einzelnen Vorhaben weisen naturgemäß hohe Investitionen auf (im Mittel über 4,5 Mio. €), insgesamt überwogen Sanierungen nach Effizienzhaus 70-Standard. Nach einer deutlichen Steigerung des Antragsaufkommens 2019 ist zu 2020 hin ein starker Rückgang zu verzeichnen. Bis Ende 2024 verbleiben die Werte auf niedrigem Niveau.

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Der Vergleich der Kreise zeigt, dass das Programm im Rhein-Neckar-Kreis am stärksten genutzt wurde. Es folgen der Ortenaukreis sowie die Landkreise Tuttlingen, Schwäbisch Hall und Konstanz. In den Stadtkreisen wurde das Programm kaum nachgefragt, wie die folgende Tabelle zeigt:

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Klimaschutz-Plus strategischer Teil

Im strategischen Teil von Klimaschutz-Plus wird seit Anfang 2026 folgendes gefördert:

  • das Erstellen kommunaler CO2-Bilanzen,
  • die Einführung von kommunalem Energiemanagement,
  • die Nutzung von Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug und von Prozessmanagementinstrumenten für eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung,
  • die Erstellung einer Sanierungsstrategie auf Basis von Gebäudesteckbriefen,
  • die Anbahnung von Projekten für die netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung sowie
  • Konzepte und Maßnahmen zur Kommune und Bürgerschaft.

Zuletzt hat das Programm einige Änderungen erfahren. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Einige der bisherigen Förderschwerpunkte wurden in eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Land und den Land- und Stadtkreisen ausgelagert. Das nachfolgende Schema zeigt die verschiedenen Fördertatbestände über die Laufzeit des Programms:

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Bewilligungen und Fördersummen im strategischen Programmteil zeigen seit 2013 einen steigenden Trend. Der Höchststand wurde bisher im Jahr 2021 erreicht. Die damalige Steigung ist v. a. durch die Personalstellen für die klimaneutrale Kommunalverwaltung bedingt, zudem durch die regionalen Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung. Beide Fördertatbestände sind heute nicht mehr Teil des Programms. 

 

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Die Personalförderung für die klimaneutrale Verwaltung war sehr nachgefragt und stellt den Fördertatbestand dar, in den am meisten Mittel geflossen sind. Es folgen die Förderschwerpunkte Wärmewende im Gebäude, Projekte an Schulen, die Beratungsstellen für die kommunale Wärmeplanung sowie Energiemanagement. Insgesamt sind im strategischen Teil von Klimaschutz-Plus zwischen 2013 und 2024 ca. 60 Mio. € bewilligt worden.

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Beim Vergleich der Stadt- und Landkreise zeigt sich, dass der strategische Teil von Klimaschutz-Plus im Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden im Landkreis Ravensburg am stärksten nachgefragt wurde, knapp vor dem Landkreis Tuttlingen. Es folgen die Stadt Heidelberg, der Landkreis Rastatt und die Stadt Heilbronn.

KLIMOPASS

KLIMOPASS ist das zentrale Förderprogramm des Landes für die Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels. Die vermehrt auftretenden Wetterextreme der letzten Jahre machen deutlich, dass Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels dringend geboten sind. In Baden-Württemberg stehen insbesondere häufigere und intensivere Hitzewellen (mit Dürreschäden als Folge) sowie Starkregenereignisse im Vordergrund. Dies betrifft vor allem die kommunale Ebene. Klimaanpassung und Klimaschutz sind keineswegs als Alternativen zu verstehen, vielmehr sind in beiden Handlungsfeldern große Anstrengungen nötig. Dabei ist eine integrale Betrachtung beider Problemfelder wichtig. Weiterführende Informationen sind beim Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW verfügbar. Das im Mai 2021 gegründete Kompetenzzentrum ist die zentrale Ansprechstelle und Informationsquelle für Kommunen, Multiplikatoren und weitere Akteure zu den Themen Klimawandel, Klimawandelfolgen und Anpassung. Bei der KEA-BW informiert und vernetzt das Kompetenzzentrum Wasser und Boden in den Bereichen Schutz und Entwicklung von Gewässern, Umgang mit Wasserextremen, technischer Hochwasserschutz, Gewässerpädagogik und Bodenschutz. 

Im Zeitraum von 2018 bis 2024 wurden im Modul A (Beratung und Schulungen) insgesamt 52 Vorhaben bewilligt, meist Einstiegsberatungen. In Modul B (Vorbereitungsprojekte, Erstellung von Planungsgrundlagen sowie Klimaschutzteilkonzepten zur Anpassung) konnten 57 Vorhaben gefördert werden. In Modul C (investive Maßnahmen) waren es 109 Vorhaben. Bis zum Ende des Jahres 2024 wurden insgesamt 218 Anträge bewilligt.

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Der Landkreis Konstanz weist die höchste Inanspruchnahme von KLIMOPASS auf. Hier zeigt sich mit Abstand die höchste Summe in € pro Einwohnenden, die meisten Bewilligungen sowie die höchste bewilligte Fördersumme. Der Stadtkreis Heilbronn, der Main-Tauber-Kreis, der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Landkreis Lörrach folgen.

 

KLIMOPASS wurde zum 31.10.2025 neu ausgerichtet und gezielt auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten, um die Klimaanpassung vor Ort und damit den Schutz sowie die Resilienz der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken. Die Überarbeitung des Förderprogramms orientiert sich an den aktuellen Anforderungen der Kommunen und trägt zugleich den geltenden gesetzlichen Vorgaben Rechnung – insbesondere der Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte gemäß dem Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW).

Waren sie eigentlich auf der Suche nach…

… den Personalstellen für die klimaneutrale Kommunalverwaltung? Dann klicken Sie einfach hier.