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Statusbericht Kommunaler Klimaschutz

Gebäude kommunal

Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg haben Kommunen eine Vorbildrolle beim Erreichen des Landesziels der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040. Detaillierte Handlungsempfehlungen, um dieser Rolle gerecht zu werden, enthält der Leitfaden klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg des ifeu. Eine zentrale Herausforderung auf diesem Weg ist es, den kommunalen Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten. Dafür müssen Gebäude effizient saniert und mit Wärmenetzen oder Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien beheizt werden. Eine attraktive Option zur Finanzierung solcher Maßnahmen stellt Energiespar-Contracting dar. Es reduziert das Investitionsvolumen, das Kommunen selbst aufbringen müssen, deutlich. Auch Suffizienzmaßnahmen können wertvolle Beiträge leisten. Neubau ist aufgrund des Ressourcenbedarfs kritisch zu betrachten. Wenn er unumgänglich ist, sollten hohe Energieeffizienzstandards erreicht werden.


Mit der Novelle von Klimaschutz-Plus 2025/2026 zielt das Landesförderprogramm noch stärker darauf ab, Kommunen bei der klimafreundlichen Gestaltung ihres Gebäudebestands zu unterstützen. So wird neben dem Prozessmanagement für eine treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung auch die erstmalige Einführung von kommunalem Energiemanagement gefördert. Die daraus gewonnen Daten können eine wertvolle Grundlage für eine Sanierungsstrategie bilden. Für die Erstellung dieser werden Gebäudesteckbriefe über Klimaschutz-Plus unterstützt. Die anschließende Projektanbahnung (z.B. für Contracting-Projekte) wird ebenso gefördert und für Sanierungsmaßnahmen selbst bestehen Möglichkeiten zur Bonusförderung. Da diese erst seit kurzem bestehen, liegen noch keine Zahlen zum Abruf vor.
 


  • Hinweise zu Tabellen und Karten

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    Sowohl die Tabellen als auch die Karten sind interaktiv. Sie können…

    • in den Karten Details zu den eingefärbten Kreisen/Gemeinden anzeigen, indem Sie mit dem Mauszeiger über diese Gebiete fahren oder sie anklicken,
    • in Gemeindekarten durch Doppelklick oder Anklicken der Schaltfläche „+“ (oben rechts) hineinzoomen, wodurch auch mehr Gemeindenamen eingeblendet werden,
    • Gebiete mit Werten um einen bestimmten Wert herum hervorheben, indem Sie mit dem Mauszeiger über die Legende (oben links) fahren und einen Wert auswählen,
    • die Tabellen durch Anklicken des Spaltennamens nach beliebigen Spalten auf- oder absteigend sortieren,
    • einzelne Kreise oder Gemeinden suchen über das Suchfeld (oben links),
    • durch einen Klick auf „+ Zeige … mehr/weniger“ (unter der Tabelle in der Mitte) die übrigen Zeilen ein- oder ausblenden.

Zusammenfassung Ergebnisse:

  • Die Nutzung von Bundesfördermitteln zur Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude von Kommunen nimmt zuletzt ab.
  • Die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung und zum Heizungstausch wird von den Kommunen hingegen immer intensiver und im Vergleich zu anderen Bundesländern überproportional nachgefragt. Dieser positive Trend könnte sich durch die Bonusförderung des Landes für Maßnahmen an der Gebäudehülle in Zukunft noch verstärken. Dennoch sind die umgesetzten Maßnahmen der Kommunen an Hülle und Heizung deutlich zu niedrig, um die Klimaziele zu erreichen.
  • Energiespar-Contracting etabliert sich Stück für Stück als attraktive Alternative zur Eigenumsetzung kommunaler Sanierungsprojekte. 

Sanierung und Heizung

Wie bei Gebäuden in privater Hand, ist es auch bei kommunalen Liegenschaften sinnvoll Energiebedarfe zu reduzieren. Großes Potenzial bietet hierbei die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden. So kann bei geringerem Energieeinsatz der gleiche Komfort erreicht werden. Mit reduziertem Energiebedarf und der Umstellung auf lokal verfügbare erneuerbare Energieträger machen sich Kommunen zudem weniger abhängig von Energieimporten und sind weniger verwundbar durch Energiepreisschwankungen. 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sanierung und Heizungstausch bei kommunalen Liegenschaften. Für die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude besteht ein gesonderter Programmteil für Kommunen. Zudem steht Kommunen auch die Förderung von Einzelmaßnahmen offen. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle besteht seit Anfang 2026 zusätzlich eine Bonusförderung des Landes über Klimaschutz-Plus in Höhe von 25 %.

Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude

Zunächst werden die Zahlen zur Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude dargestellt. In den Programmteilen „BEG Kommunen Kredit“ (KfW 264) und „BEG Kommunen Zuschuss“ (464) werden Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert, wenn am Ende ein entsprechender Effizienzstandard erreicht wird. Für solche Projekte wird Stand Anfang 2026 ein Förderkredit erteilt und ein Tilgungszuschuss von bis zu 50 % oder ein Zuschuss von bis zu 5 Mio. Euro gewährt. 

Der Blick auf die Entwicklung der Bewilligungen und Fördersummen in Relation zur Anzahl der Einwohnenden zeigt, dass die Nutzung in Baden-Württemberg in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Der große Rückgang von 2022 zu 2023 lässt sich auch dadurch erklären, dass 2022 noch die Neubauförderung enthalten war, die anschließend in einen separaten Programmteil überführt wurde. In Gesamtbetrachtung der Jahre 2021 bis 2024 wird das Programm in Baden-Württemberg überproportional genutzt, im Jahr 2024 in Bezug auf die Fördersummen nicht. 

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Um die Kreise miteinander zu vergleichen, wird die jährliche Fördersumme zur Sanierung kommunaler Liegenschaften zum Effizienzhaus/ -gebäude in Relation zur Anzahl der Einwohnenden betrachtet. Der Landkreis Reutlingen erreicht den höchsten Wert knapp vor dem Main-Tauber-Kreis. Es folgen der Landkreis Sigmaringen, der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Rems-Murr-Kreis. Bereits einzelne Projekte können sich auf den Vergleich deutlich auswirken.

 

Einzelmaßnahmen

Im Programmteil BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes mit bis zu 70 % gefördert (Stand Anfang 2026). Das Bundesförderprogramm besteht seit 2021 und wurde anfangs komplett vom BAFA betreut. Seit 2024 wird die Heizungsförderung von der KfW bearbeitet. Vom BAFA liegen die ausgezahlten, von der KfW die bewilligten Förderungen pro Jahr vor. Auch wenn sich hieraus eine Unschärfe ergibt, werden an dieser Stelle beide miteinander verrechnet.  

Sowohl bei den Bewilligungen als auch bei den Fördersummen zeigt sich eine stetige Zunahme zwischen 2021 und 2024. Mit jedem Jahr haben sich die Werte mehr als verdoppelt. Die Kommunen in Baden-Württemberg nutzen das Programm in Relation zur Anzahl der Einwohnenden deutlich überproportional.

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Für den Vergleich der Kreise werden die jährlichen Fördersummen in BEG Einzelmaßnahmen von Kommunen ins Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Den höchsten Wert erreichen die Kommunen im Hohenlohekreis, dicht gefolgt vom Landkreis Biberach sowie den Landkreisen Freudenstadt, Tübingen, Waldshut und Tuttlingen. Die höchsten absoluten Fördersummen gingen an die Kommunen im Ortenaukreis, im Landkreis Esslingen und im Rhein-Neckar-Kreis.

Zur Heizungsförderung und den Maßnahmen an der Gebäudehülle liegen detaillierte Daten vom BAFA vor. Die folgenden vier Karten zeigen daher ausschließlich vom BAFA geförderte Aktivitäten nach Auszahlungsjahr. Von der KfW, die die Heizungsförderung seit 2024 betreut, wurden keine derart detaillierten Daten bereitgestellt. Die drei Karten zu Wärmeerzeugern zeigen also nur Förderungen, die vor 2024 beantragt wurden. 

Die Anzahl der jährlichen Maßnahmen von Kommunen an der Gebäudehülle wird für den Vergleich der Landkreise durch die Anzahl der Einwohnenden geteilt. Der Landkreis Waldshut weist den Höchstwert auf. Es folgen der Ortenaukreis, die Landkreise Rastatt, Tuttlingen und Ravensburg sowie der Zollernalbkreis. Die absolute Anzahl an Maßnahmen an der Gebäudehülle ist im Ortenaukreis am höchsten. Es zeigt sich eine Konzentration im Süden des Landes. 

Für die Kartendarstellung der geförderten Wärmepumpen von Kommunen wird deren installierte Leistung pro Jahr in Relation zu der Anzahl der Einwohnenden betrachtet. Der Alb-Donau-Kreis liegt mit deutlichem Abstand vor der Stadt Heilbronn, dem Zollernalbkreis, dem Ortenaukreis und dem Bodenseekreis. Auch die höchste absolute Leistung wurde im Alb-Donau-Kreis installiert.

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Auch für den Vergleich der Landkreise zur installierten Leistung der Biomasseheizungen, wird die durchschnittliche jährliche Summe der Kommunen ins Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. 
Der Landkreis Tuttlingen erreicht hier den höchsten Wert. Auf den weiteren Plätzen landen die Landkreise Freudenstadt, Rottweil, Waldshut, der Zollernalbkreis sowie der Hohenlohekreis. Auch der höchste absolute Wert entfällt auf den Landkreis Tuttlingen.

Contracting

Der Begriff Contracting bezeichnet ein Geschäftsmodell, in welchem ein Dienstleister – der Contractor – für einen Kunden – den Contractingnehmer – eine Investition für umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen tätigt. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen zwei Contracting-Formen: Dem Energieliefer-Contracting und dem Energiespar-Contracting.

Beim Energieliefer-Contracting (ELC) übernimmt der Contractor die Planung, Finanzierung, Installation, Energiebeschaffung sowie auch Wartung, Instandhaltung und Betriebsführung der Anlagen. Energieliefer-Contracting ist die bisher am häufigsten angewandte Form des Contracting. Ziel ist die effiziente Bereitstellung von Energie; das Produkt ist also Nutzenergie wie Wärme, Strom, Kälte oder Druckluft. Der Contractor wird über einen vertraglich vereinbarten Grund- und verbrauchsabhängigen Arbeitspreis vergütet. Das Eigentum der Anlagen geht am Ende der Vertragslaufzeit i.d.R. in das Eigentum des Auftraggebers über. 

Im Energiespar-Contracting (ESC) dagegen betrachtet der Contractor das gesamte Gebäude ganzheitlich mit dem Ziel, den Energieverbrauch insgesamt zu senken und damit die Energiekosten zu reduzieren. Der Contractor plant, realisiert und finanziert individuell auf die Liegenschaft zugeschnittene technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, die zu einer Einsparung beim Energieverbrauch führen, die er vertraglich in Euro garantiert. Für seine Dienstleistungen und die von ihm getätigten Investitionen erhält er während der Vertragslaufzeit die anteiligen oder die gesamten Einsparungen des Auftraggebers. Daher ist es im wirtschaftlichen Interesse des Contractors, alle Maßnahmen mit besonders hoher Wirtschaftlichkeit umzusetzen. Funktionsprinzip und Zahlungssaldo (rot) beim ESC zeigt folgende Grafik.

Nach dem Laufzeitende des Vertrages profitiert der Auftraggeber für die gesamte restliche Nutzungsdauer des Gebäudes von der kompletten Energiekosteneinsparung. 

Die Laufzeit von ESC -Verträgen beträgt in der Regel zwischen sieben und 15 Jahre. Mit einer Finanzierungsbeteiligung des Auftraggebers, zum Beispiel einem Baukostenzuschuss, sind auch Maßnahmen umsetzbar, deren Amortisationszeit die Vertragsdauer ohne Baukostenzuschuss übersteigen würde. Die Praxis zeigt, dass mit ESC hohe Einspar­potenziale erschlossen werden können: 40 % Einspargarantie sind keine Seltenheit, in Einzelfällen sind sogar 70 % und mehr möglich.  

Weil ESC ein attraktives Finanzierungsmodell für Effizienzmaßnahmen ist und darüber hinaus umfassendes Know-how und Serviceleistungen bietet, ist es eine gute Alternative zur Um­setzung der Maßnahmen in Eigenregie. Anwender profitieren nicht nur vom Spezialwissen des Contractors und seinen Einkaufsvorteilen bei Anlagen und Baumaßnahmen, sie übertragen ihm auch die wirtschaftlichen und technischen Risiken für die Energieeffizienzmaßnahmen. 

Typische Maßnahmen im ESC sind zum Beispiel: 

  • die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung wie z. B. eines alten Heizkessels oder Warm­wasserbereiters, der Austausch ineffizienter Pumpen, der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • die Optimierung oder der Einbau einer Gebäudeleittechnik,
  • der Einsatz energieeffizienter Leuchten im Innen- und Außenbereich, wie etwa die Modernisierung der Straßenbeleuchtung in einer Kommune,
  • der Einsatz von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, sowie
  • die Sanierung der Gebäudehülle bzw. Wärmeschutzmaßnahmen.

Die KEA-BW administriert seit mehreren Jahren das „Netzwerk für Contracting-Beratung BW“ und baut dieses stetig aus, um das Angebot der Entwicklung von ESC-Projekten im Land weiter zu fördern. Zu diesem Zweck schult und unterstützt die KEA-BW eine Vielzahl regionaler Klimaschutz- und Energieagenturen (rEA) im Bereich Contracting und pflegt das entsprechende Netzwerk mit den geschulten Partnern. Darüber hinaus stellt sie für alle Akteure standardisierte Verfahrens- und Vergabevorlagen bereit und unterstützt Auftraggeber sowie Berater bei der praktischen Umsetzung von ESC-Projekten.

Mit einem neuen Förderbaustein im Landesprogramm Klimaschutz-Plus, Teil 2, wird seit Februar 2026 die Contracting-Beratung mit bis zu 75% der Beratungskosten gefördert. Angesichts des derzeitigen Investitions­staus an öffentlichen Gebäuden – insbesondere an Schulen – und den neu gesteckten Klimaschutzzielen vieler Kommunen lässt sich festhalten, dass hier ein enormes Potenzial vorhanden ist.

Unter Begleitung des Kompetenzzentrums Contracting der KEA-BW wurden bisher 53 ESC-Projekte in baden-württembergischen Kommunen realisiert. Diese weisen einen Umfang von ins­gesamt ca. 87 Mio. € Investitionen auf. Die Energieverbrauchswerte wurden typischerweise um etwa 35 % bis 40 % reduziert. Eine Aufstellung der Projekte befindet sich in der folgenden Tabelle.

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Neubau

Neubauten sind grundsätzlich kritisch zu betrachten, da sie verglichen mit Sanierungen auch bei strengen Vorgaben mehr Ressourcen verbrauchen, Treibhausgase freisetzen und Flächen versiegeln. Der Bund vergibt über die KfW im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) Förderkredite für Neubauten, die ambitionierte Energieeffizienzstandards erreichen. Kommunen können zudem einen Zuschuss von bis zu 10 % erhalten (Stand Anfang 2026).

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Um die Kreise untereinander vergleichen zu können, wird die Fördersumme pro Jahr in Relation zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Den Höchstwert erreicht der Landkreis Rottweil vor dem Landkreis Sigmaringen, dem Hohenlohekreis und dem Landkreis Ravensburg.

Weiterführende Informationen:

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