Die Kommunalrichtlinie (KRL) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für den kommunalen Klimaschutz. Sie fördert sowohl strategisch-konzeptionelle Ansätze als auch investive Maßnahmen. Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe und Einrichtungen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, Träger von Einrichtungen der Erziehung, der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung und Hilfe für Menschen, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen. Die KRL ist Teil der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, die 2008 gestartet wurde und in einen nationalen und einen internationalen Teil gegliedert ist. Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) enthält eine Reihe von Programmen, zu denen auch die Kommunalrichtlinie gehört. Unter anderem werden über die Kommunalrichtlinie Personalstellen für das Klimaschutzmanagement, integrierte Klimaschutzkonzepte, Fokuskonzepte oder Beratungen gefördert. Der investive Teil unterstütz bei der energieeffizienten Beleuchtung, bei der klimafreundlichen Gestaltung von Mobilität, der Wasserversorgung und -aufbereitung sowie der Abfallwirtschaft.
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Hinweise zu Tabellen und Karten
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Sowohl die Tabellen als auch die Karten sind interaktiv. Sie können…
- in den Karten Details zu den eingefärbten Kreisen/Gemeinden anzeigen, indem Sie mit dem Mauszeiger über diese Gebiete fahren oder sie anklicken,
- in Gemeindekarten durch Doppelklick oder Anklicken der Schaltfläche „+“ (oben rechts) hineinzoomen, wodurch auch mehr Gemeindenamen eingeblendet werden,
- Gebiete mit Werten um einen bestimmten Wert herum hervorheben, indem Sie mit dem Mauszeiger über die Legende (oben links) fahren und einen Wert auswählen,
- die Tabellen durch Anklicken des Spaltennamens nach beliebigen Spalten auf- oder absteigend sortieren,
- einzelne Kreise oder Gemeinden suchen über das Suchfeld (oben links),
- durch einen Klick auf „+ Zeige … mehr/weniger“ (unter der Tabelle in der Mitte) die übrigen Zeilen ein- oder ausblenden.
Zusammenfassung Ergebnisse:
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Kommunalrichtlinie insgesamt
Von 2008 bis 2025 wurden über die Kommunalrichtline mehr als 31.000 Vorhaben mit mehr als 1,6 Milliarden Euro gefördert. Auf Kommunen sind über 22.000 dieser Vorhaben entfallen. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der Bewilligungen für Kommunen über die vergangenen Jahre. Diese zeigt insgesamt eine ansteigende Tendenz, wenn auch Wellen mit Höhepunkten in den Jahren 2013, 2017 und 2024 erkennbar sind. Während die Bewilligungszahlen in Deutschland im Jahr 2025 deutlich unter denen von 2024 liegen, sind die Zahlen für Baden-Württemberg gestiegen.
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Die folgenden Diagramme vergleichen die Anzahl der Bewilligungen und die zugehörigen Fördersummen in Relation zu den Einwohnenden zwischen den Bundesländern. Bei beiden Kenngrößen erreicht Baden-Württemberg die fünfthöchsten Werte hinter Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bayern und Niedersachsen.
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Strategischer Teil
Anfang 2026 werden im strategischen Teil der Kommunalrichtlinie folgende Schwerpunkte gefördert:
- Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz,
- Energiesparmodelle,
- Kommunale Netzwerke,
- Machbarkeitsstudien,
- Personalstellen für die Klimaschutzkoordination bei Landkreisen,
- Klimaschutzkonzepte und Personalstellen für Klimaschutzmanagement sowie
- Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die Nachfrage nach Fördermitteln auf die unterschiedlichen Förderbausteine seit 2008 verteilt. Besonders nachgefragt waren die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Personal für Klimaschutzmanagement. Viele Fördermittel brachten auch die Energiemanagementsysteme ein, die ebenfallseine Personalförderung ermöglichten.
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Die Anzahl der Vorhaben im Land und die damit verbundenen Fördersummen zeigen von 2008 bis 2015 einen steigenden Trend. Nach einem anschließenden Rückgang bis 2018 setze 2019 erneut ein Anstieg ein, sodass 2023 bzw. 2024 neue Höchstwerte erreicht wurden. Die beiden folgenden Balkendiagramme stellen den Verlauf über die Jahre dar.
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Investiver Teil
Im investiven Teil der Kommunalrichtlinie bestehen Anfang 2026 folgende Förderschwerpunkte:
- Außen- und Straßenbeleuchtung,
- Innen- und Hallenbeleuchtung,
- Klimafreundliche Mobilität,
- Klimafreundliche Abfallwirtschaft,
- Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung,
- Klimafreundliche Trinkwasserversorgung sowie
Beckenwasserpumpen.
Die folgende Tabelle stellt die Verteilung der Fördermittel auf die unterschiedlichen Förderbausteine seit 2008 dar. Insgesamt wurden bis Ende 2024 mehr als 4.200 Bewilligungen über mehr als 157 Mio. € erteilt. Der Großteil davon entfiel auf Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung (u. a. Beleuchtung), gefolgt von Klimaschutzinvestitionen in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Auch Maßnahmen in den Themenbereichen nachhaltige Mobilität und Abfall weisen einen beträchtlichen Anteil auf.
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Sowohl die Anzahl der bewilligten Vorhaben in Baden-Württemberg als auch die Fördersummen steigen von 2008 bis 2013 an. In den Jahren 2014 und 2015 sinken die Werte wieder ab, um von 2016 bis 2018 wieder zuzulegen. Anschließend stabilisieren sie sich mit zwei Ausreißern nach unten in den Jahren 2020 und 2024. Der detaillierte Verlauf ist den folgenden Diagrammen zu entnehmen.
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Die folgenden Karten zeigen die räumliche Verteilung der Inanspruchnahme des investiven Teils der Kommunalrichtlinie in Baden-Württemberg. Ein Blick auf die Kreise zeigt: Die Fördersumme in Relation zur Anzahl der Einwohnenden ist im Neckar-Odenwald-Kreis am höchsten, gefolgt vom Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Landkreis Freudenstadt und dem Landkreis Heilbronn. Bei den Städten und Gemeinden sticht Alpirsbach mit 151 €/EW hervor, gefolgt von Buchen (Odenwald), Beimerstetten, Rosenfeld und Leinzell. Eine räumliche Konzentration ist nicht auszumachen.
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Bei der Betrachtung der Größenklassen der Städte und Gemeinden zeigt sich, dass alle Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnenden den investiven Teil der Kommunalrichtlinie bereits genutzt haben. Auch unter den Kommunen mit 5.000 bis 10.000 Einwohnenden sind es über 83 %. Lediglich die Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnenden fallen mit 64 % ein wenig ab. Insgesamt wurden 76 % der Städte und Gemeinden im Land bereits über den investiven Programmteil gefördert.
Weiterführende Informationen:
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