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Statusbericht Kommunaler Klimaschutz

Wärmeversorgung: Strategie

Das Landesziel, bis 2040 netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen, gilt auch für die Wärmeversorgung der Gebäude in Baden-Württemberg. Im Energiekonzept für Baden-Württemberg von 2024 wurden für das Jahr 2030 zudem die folgenden Zwischenziele formuliert:

  • EE-Anteil an der Wärmversorgung von mindestens 50 %,
  • Reduzierung des Gebäudewärmebedarfs um 10 %,
  • Erhöhung der Fernwärmeerzeugung um mindestens 35 %,
  • Reduzierung des fossilen Anteils an der Fernwärmeversorgung um 50 %,
  • Zubau an Abwärmenutzung von 2,8 TWh,
  • Signifikanter Zubau von Wärmepumpen.

Für das Energiesystem der Zukunft ergibt sich so ein Zielbild aus einem gesenkten Wärmebedarf durch Sanierungen, EE-basierte Wärmenetze mit Abwärmenutzung und ebenso EE-basierte dezentrale Heizungen, insbesondere Wärmepumpen. Bei diesem Strukturwandel spielt die kommunale Wärmeplanung eine zentrale Rolle. Quartierskonzepte können die kommunale Wärmeplanung weiter vertiefen.


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    • in den Karten Details zu den eingefärbten Kreisen/Gemeinden anzeigen, indem Sie mit dem Mauszeiger über diese Gebiete fahren oder sie anklicken,
    • in Gemeindekarten durch Doppelklick oder Anklicken der Schaltfläche „+“ (oben rechts) hineinzoomen, wodurch auch mehr Gemeindenamen eingeblendet werden,
    • Gebiete mit Werten um einen bestimmten Wert herum hervorheben, indem Sie mit dem Mauszeiger über die Legende (oben links) fahren und einen Wert auswählen,
    • die Tabellen durch Anklicken des Spaltennamens nach beliebigen Spalten auf- oder absteigend sortieren,
    • einzelne Kreise oder Gemeinden suchen über das Suchfeld (oben links),
    • durch einen Klick auf „+ Zeige … mehr/weniger“ (unter der Tabelle in der Mitte) die übrigen Zeilen ein- oder ausblenden.

Zusammenfassung Ergebnisse:

  • Die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg hat sich von 2000 bis 2023 mehr als verdoppelt und deckt ca. 18 % des Endenergiebedarfs für Wärme. Bis 2030 soll dieser Anteil mindestens 50 % betragen.
  • Mit 55 % sind über die Hälfte der Kommunen in Baden-Württemberg Ende 2025 mit der kommunalen Wärmeplanung befasst oder haben diese bereits fertiggestellt.
  • Vor dem abrupten Förderstopp Ende 2023 wurde das Bundesförderprogramm Energetische Stadtsanierung in Baden-Württemberg intensiv genutzt. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies nach der Wiederaufnahme Ende 2025 fortsetzt.

Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) ist von 11,2 TWh (ca. 8 % der Endenergie für Wärme) im Jahr 2000 auf 23,3 TWh (ca. 18 %) im Jahr 2023 gestiegen. Der Stromverbrauch für die Bereitstellung von Wärme ist nicht eingerechnet. Aus Biomasse wird ca. 81 % der EE-Wärme gewonnen, ca. 12 % aus Umweltwärme/Geothermie und ca. 8 % aus Solarthermie. Die folgende Grafik stellt den Verlauf und die Aufteilung zwischen verschiedenen Technologien dar. 

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Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) dient der Entwicklung eines strategischen Plans für die klimaneutrale Umgestaltung der Wärmeversorgung vor Ort. Der kommunale Wärmeplan umfasst eine Bestandsanalyse, eine Potenzialanalyse, ein Zielszenario und eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele. Insbesondere durch die Potenzialanalyse für erneuerbare Energien bestehen Anknüpfungspunkte zu Handlungsfeldern wie Industrie (großer Energiebedarf, Abwärme) und Mobilität (künftig großer Strombedarf, Flächenbedarf). 

Im Jahr 2020 hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung eingeführt. Dies betraf die damals 104 großen Kreisstädte im Land. Mittlerweile verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Bundesebene alle Kommunen zur Wärmeplanung. Baden-Württemberg hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei der Umsetzung in Landesrecht Anpassungen vorzunehmen. So genießen kommunale Wärmepläne Bestandsschutz, die vor Einführung des WPG in Erstellung waren. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnenden gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Bis 30. Juni 2028 müssen alle Kommunen im Land einen kommunalen Wärmeplan fertiggestellt haben. In 2025 wurde das KlimaG Baden-Württemberg novelliert und so Anforderungen des bundesweiten Wärmeplanungsgesetzes in Landesrecht übernommen. Anfang 2026 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Überarbeitung und es wird um eine „kleine Wärmeplanung“ ergänzt, die insbesondere für Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohner Anwendung finden soll. 

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Ende 2025 waren Wärmepläne von 154 Städten und Gemeinden vom zuständigen Regierungspräsidium geprüft, weitere 159 waren abgegeben. Laufende Planungen waren aus 295 Kommunen bekannt. Von 493 Kommunen waren noch keine Aktivitäten bekannt. Die Karte zeigt einen Überblick der Aktivitäten. Die aktuellsten Informationen zum Status-quo sind auf der Homepage der LUBW zu finden.

Quartierskonzepte

Mithilfe von Quartierskonzepten kann die kommunale Wärmeplanung weiter vertieft werden auf die Ebene von Stadt- oder Ortsteilen. Über das Bundesförderprogramm Energetische Stadtsanierung (KFW 432) wird die die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und das begleitende Sanierungsmanagement gefördert. Das Programm eröffnet flexible Strategien für die unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten. Inhaltlich verknüpft es energetische Gebäudesanierung, effiziente Energieversorgungssysteme, erneuerbare Energien, Klimawandelanpassung und grüne Infrastruktur sowie klimafreundliche Mobilität. Zudem berücksichtigt es demografische, ökonomische, städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Fragestellungen. Ein Sanierungsmanagement kann die Umsetzung als kooperativen Prozess begleiten und beschleunigen. Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und deren Eigenbetriebe.

Bis zum zwischenzeitlichen Förderstopp Ende 2023 wurde das Programm in Baden-Württemberg stark nachgefragt. Auf Wunsch zahlreicher Akteure im kommunalen Klimaschutz, wurde es Ende 2025 wieder geöffnet. Die folgenden Balkendiagramme zeigen den Verlauf der Bewilligungen und Fördersummen für Kommunen in Baden-Württemberg seit 2017. Sie zeigen einen Anstieg von 2017 bis 2019 und nach einem Rückgang in 2020 eine erneute Zunahme bis 2022. Im Jahr 2023 verringerten sich die Zahlen wieder, allerdings erfolgte der abrupte Förderstopp auch im November des Jahres. 

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Die Kartendarstellung zeigt die Nachfrage nach dem Programm in den unterschiedlichen Kreisen in den Jahre 2021 bis 2023. Dafür wurde die Fördersumme pro Jahr ins Verhältnis zur Anzahl der Einwohnenden gesetzt. Der Landkreis Karlsruhe weist die höchsten Werte auf, gefolgt von der Stadt Baden-Baden und dem Landkreis Tübingen. Auch in der Stadt Karlsruhe und im Landkreis Freudenstadt wurde das Programm intensiv genutzt.

Weiterführende Informationen:

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